Sozialministerin Katrin Altpeter hat Einrichtungen, Organisationen und private Initiativen in Baden-Württemberg, die Projekte zur Gesundheitsförderung und Prävention für Kinder und Jugendliche anbieten, zur Teilnahme am Wettbewerb um den „Großen Präventionspreis 2015“ aufgerufen.
Der von der Stiftung für gesundheitliche Prävention Baden-Württemberg ausgeschriebene Wettbewerb greift in diesem Jahr einen Leitsatz des im vergangenen Jahr von den Gesundheitsakteuren im Land erarbeiteten Gesundheitsleitbildes Baden-Württemberg auf und legt den Schwerpunkt auf Initiativen, die auf die Herstellung von gesundheitlicher Chancengleichheit für Kinder und Jugendliche abzielen. Bewerbungen sind ab sofort bis zum 22. April möglich.
Zur Bedeutung von Prävention und Gesundheitsförderung schon bei den Kleinsten erklärte die Ministerin: „Die Grundlagen für die Gesundheit werden bereits im Säuglings- bzw. Kindesalter angelegt, manche sogar noch vor der Geburt. Schon in der frühesten Kindheit erlernen wir Verhaltensweisen, die Auswirkungen auf unsere Gesundheit bis ins Erwachsenenalter hinein haben.“
Altpeter verwies auf eine bundesweite Studie des Robert-Koch-Instituts, wonach die soziale Herkunft von Kindern direkte Auswirkungen auf deren Gesundheitszustand habe. Demnach seien unter Kindern aus sozial schwachen Familien u.a. Bewegungsmangel, Übergewicht und Rauchen stärker verbreitet als unter Kindern der Mittel- und Oberschicht. „In Baden-Württemberg richten wir unsere Gesundheitspolitik danach aus, allen Menschen von Geburt an ein gesundheitsförderliches Aufwachsen und Leben zu ermöglichen“, erklärte die Ministerin. Der „Große Präventionspreis“ werde dazu beitragen, vorbildliche Initiativen und Projekte bekannt zu machen und ins Land zu tragen.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Projekte in Baden-Württemberg, die
- einen lebensweltorientierten Ansatz haben und auf die Herstellung von gesundheitlicher Chancengleichheit für Kinder, Jugendliche und deren Familien von Geburt an zielen,
- besonders nachahmenswert, praxiserprobt und in ihrer Struktur übertragbar sind,
- ihre Zielsetzung zur Gesundheitsförderung und Prävention konzeptionell beschrieben haben,
- die Umsetzung des Konzepts nachhaltig anlegen, vor Ort umsetzen, unterstützende Partner miteinbeziehen und zu deren Vernetzung beitragen,
- ihre Zielerreichung im Sinne von Qualitätsmanagement regelmäßig überprüfen und die Vorgehensweise optimieren.
Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist, dass die Projekte bereits etabliert und langfristig angelegt sind.
Eine Jury aus namhaften Vertretern aus Gesundheitswesen, Forschung und Praxis wird die eingereichten Bewerbungen bewerten und Nominierte und Preisträger auswählen. Ausgezeichnet werden Erst- und Zweitplatzierte in den Kategorien „Werdende Mütter und Eltern“, „Kinder von 0 – 3 Jahren“ sowie „Jugendliche von 13 – 18 Jahren“. Insgesamt werden 50.000,- Euro Preisgelder vergeben. Die Preisverleihung findet am 22. Juli statt.
Stiftung für gesundheitliche Prävention Baden-Württemberg
Quelle:Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren