Kleine und mittlere Betriebe im teuren Südwesten hätten das Nachsehen
(zg) „Eine Orientierung am Marktwert der Grundstücke wird in Baden- Württemberg zu Verlierern führen, weil Grund und Boden bei uns teuer sind und die Preise in Ballungsräumen eher noch weiter steigen werden“, befürchtet Hauptgeschäftsführer Oskar Vogel. Das Bundesverfassungsgericht berät heute darüber, ob die alten Bewertungskriterien für die Grundsteuer noch verfassungsgemäß sind.
Das derzeit in der Politik diskutierte neue Modell sieht vor, dass die Bewertung nach Marktwert des Grundstücks und nach Art des Gebäudes erfolgt. Auch der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) sieht dringenden Reformbedarf, warnt aber vor zu großen Belastungen für kleine und mittlere Betriebe. Zwar soll die Reform im Durchschnitt aufkommensneutral sein, aber Betriebsinhaber und Privateigentümer im vergleichsweise teuren Südwesten hätten das Nachsehen. Vogel: „Das wäre ein unfreundlicher Akt gegenüber den Betrieben.“
Der Handwerkstag appelliert an die Landesregierung, eventuelle zusätzliche Belastungen über die Steuermesszahl abzufedern, die von den Ländern selbst festgelegt werden kann. Darauf werde der BWHT drängen. Völlig unklar sei derzeit, wie komplex die Bewertung sein wird und ob diese in der Praxis regelmäßig aktualisiert werden kann. Nur mit einer einfacheren und leicht aktualisierbaren Bewertung könne das grundsätzliche Problem der veraltenden Einheitswerte gelöst werden.
Quelle: Eva Hauser