Zensus 2022 – Vorbereitungen im Landratsamt bereits angelaufen
(zg) Im nächsten Jahr startet der neue Zensus in Deutschland – die Vorbereitungen im Landratsamt laufen allerdings jetzt schon an: Die ersten Stellen wurden bereits besetzt, die Planung läuft auf Hochtouren. Eigentlich kam der Prozess schon 2020 ins Rollen, aufgrund der Pandemie wurde der bundesweite Zensus allerdings noch ein Jahr nach hinten verschoben und die Vorbereitungen im Jahr 2020 wieder eingestellt. Das berichteten das Leitungsteam der Zensuserhebungsstelle des Rhein-Neckar-Kreises, Laura Stasch und Pascal Hilkert, in der jüngsten Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses des Kreistags.
Wie bereits beim letzten Zensus 2011 wird der Großteil der Bevölkerungsdaten des Zensus 2022 zwar durch die Auswertung bestehender Quellen wie etwa der Melderegister gewonnen. Allerdings werden die Angaben hieraus unter anderem durch eine Haushaltsbefragung auf Stichprobenbasis und eine Erhebung an sogenannten „Anschriften mit Sonderbereichen“ – dazu zählen etwa Wohnheime oder Gemeinschaftsunterkünfte – überprüft. Organisiert wird das Ganze in den eigens eingerichteten Erhebungsstellen.
„Wir freuen uns, dass es endlich losgeht und wollen den Zensus jetzt so gründlich wie möglich vorbereiten, damit er im nächsten Jahr reibungslos abläuft“, erklärt Laura Stasch, Leiterin der Erhebungsstelle des Rhein-Neckar-Kreises. „Bisher liegen wir auch gut im Plan.“ Nach diesem Plan muss die Erhebungsstelle, die bei der Stabsstelle Wirtschaftsförderung im Landratsamt angesiedelt ist, bis Ende Oktober dieses Jahres fertig eingerichtet und ausgestattet sein, bis Anfang Mai 2022 zusätzliches Personal eingestellt sowie kommunale Erhebungsbeauftragte gewonnen und geschult werden. Die tatsächliche Erhebung der Daten läuft dann vom 15. Mai 2022 zwölf Wochen lang bis Anfang August. Die Erhebungsstelle soll planmäßig im Mai 2023 aufgelöst werden. Laura Stasch und ihr Team stehen der Bevölkerung im Rhein-Neckar-Kreis ab jetzt für Fragen zur Verfügung und sind unter der E-Mail-Adresse [email protected] zu erreichen.
Erhebungsstellen
Für die Durchführung des Zensus 2022 werden bundesweit örtliche Erhebungsstellen (EHST) in allen Stadt- und Landkreisen sowie in allen Städten mit über 30.000 Einwohnern eingerichtet. Für den Rhein-Neckar-Kreis bedeutet das, dass die Großen Kreisstädte Weinheim und Sinsheim verpflichtet sind, jeweils eine eigene EHST einzurichten. Große Kreisstädte mit weniger als 30.000 Einwohnern können ebenfalls eine eigene EHST einrichten. Von dieser Option machen im Rhein-Neckar-Kreis Leimen und Wiesloch Gebrauch. Die weiteren Städte und Gemeinden werden durch die EHST des Kreises abgedeckt.
Die EHST führt die Haushaltsbefragungen auf Stichprobenbasis durch und erhebt die Daten an Anschriften mit Sonderbereichen. Sie muss räumlich, organisatorisch, technisch und personell von anderen Verwaltungsstellen getrennt bleiben – nicht zuletzt um sicherzustellen, dass die erhobenen Angaben nicht für andere Aufgaben verwendet werden. Wie schon beim Zensus 2011 plant der Rhein-Neckar-Kreis daher die Anmietung externer Räumlichkeiten, um die Abschottung zu gewährleisten. Voraussichtlich werden wieder Räumlichkeiten auf dem Gelände der AVR in Dossenheim angemietet. Die Kosten für Personal und Schulung, Miete, Einrichtung und Ausstattung der EHST werden mit einer Finanzzuweisung durch den Bund abgedeckt werden. Der Landkreis erhält dafür nach aktuellem Planungsstand rund 1,7 Millionen Euro.
Hintergrund: Wozu der Zensus?
Mit dem anstehenden Zensus nimmt Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil, zuletzt im Jahr 2011. Die EU verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Erfassung der amtlichen Bevölkerungszahlen sowie weiterer Zensusmerkmale.
Mit dem Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. In erster Linie werden hierfür Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, sodass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft leisten muss. In Deutschland ist der Zensus eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird.
Der ursprüngliche Zensusstichtag war der 16. Mai 2021. Infolge der Corona-Pandemie wurde im Jahr 2020 die Verschiebung des Zensusstichtags beschlossen und die Vorbereitungen für den Zensus 2021 entsprechend auf Ebene des Bundes, der Länder, der Landkreise und der Kommunen eingestellt. Mittlerweile steht der 15. Mai 2022 als neuer Zensusstichtag fest. Die Rechtsgrundlagen für den Zensus 2022 ergeben sich durch die bereits in Kraft getretenen Zensusgesetze. Diese sind das „Zensusvorbereitungsgesetz 2022“, das „Zensusdurchführungsgesetz 2022“ und das „Zensusausführungsgesetz 2021“ für Baden-Württemberg.
Quelle: Silke Hartmann