Sozialminister Lucha antwortet auf fraktionsübergreifendes Schreiben
(zg) Rhein-Neckar. Mitte Oktober hatten sich auf Initiative der Kreisräte Dr. Andreas Marg (Bündnis 90/Die Grünen) aus Weinheim und Dietrich Herold (FDP) aus Edingen-Neckarhausen deren beide Kreistagsfraktionen gemeinsam mit den Fraktionen der CDU, der SPD und der Linken mit einem Schreiben an Sozialminister Manfred Lucha gewandt mit dem Ziel, die Freiheitsrechte von Bewohnern in Pflegeeinrichtungen zu schützen. Die Antwort von Minister Lucha ließ nicht lange auf sich warten. Anlass für das fraktionsübergreifende Schreiben war die Einstellung von strafrechtlichen Ermittlungen bei Verfahren wegen Freiheitsberaubung im Falle richterlich nicht genehmigter freiheitsentziehender Maßnahmen (FEM) – z.B. Bettgitter, Fesselungen u.ä. – in stationären Pflegeeinrichtungen.
Hierzu schrieb der Minister: „Wenn Staatsanwaltschaften solche Ermittlungsverfahren mit der Begründung einstellen, den Betroffenen sei ‚kein Schaden‘ entstanden, ist dies aus meiner Sicht rechtlich nicht nachvollziehbar. Das vom Straftatbestand der Freiheitsberaubung nach §239 StGB geschützte Rechtsgut ist die persönliche Fortbewegungsfreiheit im Sinne der Freiheit zur Ortsveränderung. Tathandlung ist dementsprechend der Eingriff in die persönliche Bewegungsfreiheit, durch den ein Mensch des Gebrauchs der persönlichen Freiheit beraubt wird. Die Tat ist bereits vollendet durch eine grundsätzlich vollständige Aufhebung der Bewegungsfreiheit. Insofern bedarf es über einen Eingriff in die persönliche Bewegungsfreiheit hinaus keines weiteren ‚Schadens‘, damit der Tatbestand der Freiheitsberaubung erfüllt ist.“
Minister Lucha kündigte weiterhin an, dass er die Bitte der Kreistagsfraktionen von CDU, Grünen, SPD, FDP und Linken dadurch unterstützt, dass er Justizminister Wolf über den Sachverhalt informiert und ihn um Prüfung bittet, „ob und inwieweit innerhalb der Justiz bzw. bei den Strafverfolgungsbehörden eine Sensibilisierung der zuständigen Stellen für den Problemkreis der Freiheitsberaubung u.a. in Pflegeeinrichtungen angezeigt ist.“
Es bleibt zu hoffen, dass die beabsichtigte Sensibilisierung Wirkung zeigt, damit nicht nur die Heimaufsicht gestärkt, der gute Ruf der Pflegeeinrichtungen im Rhein-Neckar-Kreis gewahrt und nicht zuletzt die Bewohner in den Einrichtungen vor unzulässigen und damit rechtswidrigen freiheitsentziehenden Maßnahmen geschützt werden. FDP-Kreisrat Dietrich Herold konstatierte: „Dies ist seit jeher ein besonderes Anliegen der FDP-Kreistagsfraktion.“
Weitere Informationen finden Sie auf www.fdp-rhein-neckar.de.
Quelle: Dr. Matthias Spanier