OLG-Urteil gegen Reiseclub D
Einzahlungen auf sogenannte „Reisewertkonten“ der Firma Reiseclub D GmbH & Co. KG („Reiseclub“, www.deutschereise.de) unterliegen keiner gesonderten Verjährung. Das Oberlandesgericht Köln wies die Berufung des Reiseanbieters zurück und bestätigte damit die Auffassung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die gegen den Anbieter geklagt hatte.
Der Reiseanbieter Reiseclub bietet seinen Kunden neben der Vermittlung von Flügen und Pauschalreisen auch sogenannte „Reisewertkonten“ an. Neben diversen Serviceleistungen erhält der Kunde für ein monatlich gezahltes „Serviceentgelt“ ein Guthaben („Reisewerte“), das auf spätere Reisebuchungen angerechnet werden kann.
Einige Kunden aber staunten nicht schlecht, als ein Teil des Guthabens dann wegen angeblicher Verjährung nach drei Jahren einfach vom Reisewertkonto gestrichen wurde. „Dafür gibt es keine rechtliche Grundlage“, kritisiert Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg das Unternehmen. Bereits das Landgericht Köln hatte im Januar diesen Jahres geurteilt (Az: 84 O 193/12) und die Einziehung eingezahlter Beträge wegen angeblicher Verjährung für rechtswidrig erklärt. Das Oberlandesgericht hat die Berufung von Reiseclub D nun durch Urteil vom 23.08.2013 ( Az: 6 U 27/13 – Nichtzulassungsbeschwerde anhängig) zurückgewiesen, und zwar – wegen der eindeutigen Rechtslage – ohne Zulassung der Revision. „Verbraucher können das eingezogene Guthaben nun zurückfordern. Wer Ähnliches bei einem anderen Anbieter erlebt hat, sollte sich an die Verbraucherzentrale wenden“, so Richter weiter.
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.