(zg) Die Landesregierung hat heute mitgeteilt, sie habe die Beteiligung an den Härtefallhilfen des Bundes und der Länder und die landesseitige Fortführung des fiktiven Unternehmerlohns beschlossen. Dazu erklärt der Hauptgeschäftsführer des Baden-Württembergischen Handwerkstags (BWHT), Peter Haas:
„Für die betroffenen Handwerksbetriebe sind dies gute Nachrichten – die allerdings sehr spät, hoffentlich für einige nicht zu spät, kommen. Gerade um die Anrechnung eines Unternehmerlohns haben wir immer gekämpft. Ohne diese hätte ein Betriebsinhaber kaum die Möglichkeit, seine laufenden Lebenshaltungskosten zu decken.
Gut, dass auch der Härtefallfonds auf den Weg gebracht wurde. Leider geht aus der Mitteilung nicht hervor, für welche Fälle der Fonds gedacht ist. Gerade im Handwerk gibt es viele Betriebe, für die die Überbrückungshilfe III nicht in Frage kommt, obwohl auch sie stark unter den Auswirkungen der Pandemie-Beschränkungen leiden. Dies gilt beispielsweise für Bäckereien oder Metzgereien, bei denen zwar der Umsatz nicht um mindestens 30 Prozent gesunken ist, die aber komplette Standorte schließen mussten. Das führt zu großem Frust – und es kann existenzbedrohend sein. Daher erwarten wir, dass in der Ausgestaltung genau diese Fälle mitaufgenommen werden.“
Quelle: Marion Buchheit