In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November ist wieder Halloween: Kinder ziehen von Haus zu Haus und fordern mit dem Spruch „Süßes, sonst gibt´s Saures“ Geschenke oder spielen Streiche. Doch so mancher Scherz ist gar nicht lustig, sondern strafbar.
Denn viele Streiche sind schlicht Sachbeschädigungen, und diese können mit einer Geldstrafe und sogar mit bis zu zwei Jahren Gefängnis geahndet werden. Wer zum Beispiel einen Briefkasten mit Feuerwerkskörpern in Brand setzt, begeht eine Straftat. Auch wer Autos oder Hausfassaden mittels Sprayfarbe „verschönert“, muss mit einer Strafe rechnen.
Ein Halloween-Streich kann sogar ziemlich teuer werden und zwar auch für denjenigen, der nicht mitgemacht hat, sondern nur dabei war: Junge Menschen, die auf nächtlicher Zerstörungstour mit Freunden erwischt werden, können wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung angezeigt werden. In jedem Fall bedeutet das mindestens eine Geldstrafe, hinzu kommt noch die Schadenswiedergutmachung.
Mehr zu den Themen Vandalismus und illegale Graffiti finden Leser im Internet unter:
http://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/jugendkriminalitaet/taeter-von-vandalismus.html
http://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/jugendkriminalitaet/illegale-graffiti.html
Das Faltblatt „Illegale Graffiti – Sprühende Fantasie kann teuer werden!“ informiert Eltern und Erziehungsverantwortliche über das Phänomen illegaler Graffiti. Es zeigt unter anderem die möglichen zivilrechtlichen und strafrechtlichen Folgen des illegalen Sprayens auf und gibt Tipps, wie Eltern gegenüber ihren Kindern auftreten sollten, wenn sie ein solches strafbares Verhalten ihres Kindes bemerken oder befürchten.
Das Faltblatt gibt es kostenlos bei der nächstgelegenen (Kriminal-) Polizeilichen Beratungsstelle sowie als Download unter http://www.polizei-beratung.de/medienangebot/medienangebot-details/detail/26.html
Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention