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Halloween: Vom Streich zur Sachbeschädigung

27. September 2014 | Das Neueste, Gesellschaft

(zg) In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November ist Halloween: Kinder ziehen als Hexen, Vampire oder Gespenster verkleidet durch die Straßen und klingeln an den Haustüren, um mit dem Spruch „Süßes oder Saures”

Süßigkeiten einzufordern. Wer dem nicht nachkommt, muss damit rechnen, einen Streich gespielt zu bekommen. Meistens sind diese harmlos, wie zum Beispiel eine mit Zahnpasta verschmierte Türklinke.

Doch so mancher Streich ist nicht mehr harmlos, sondern unter Umständen sogar strafbar. Wer beispielsweise Briefkästen mit Feuerwerkskörpern in Brand setzt, begeht eine Straftat. Auch wer Autos oder Hausfassaden mittels Sprayfarbe „verschönert“, muss mit einer Strafe rechnen. Denn Streiche dieser Art sind Sachbeschädigungen, die mit einer Geldstrafe und sogar mit bis zu zwei Jahren Gefängnis geahndet werden können.

Auch wer nicht selber tätig wird, sondern nur mit den Tätern gemeinsam um die Häuser zieht und erwischt wird, kann wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung angezeigt werden. In jedem Fall bedeutet das mindestens eine Geldstrafe, hinzu kommt noch die Schadenswiedergutmachung. Ein Halloween-Streich kann also ziemlich teuer werden, und zwar auch für denjenigen, der nur dabei war.

Weitere Information auf:

http://www.polizei-beratung.de/taeter-von-vandalismus.html

http://www.polizei-beratung.de/illegale-graffiti.html

Das Faltblatt „Illegale Graffiti – Sprühende Fantasie kann teuer werden!“ informiert Eltern und Erziehungsverantwortliche über das Phänomen illegaler Graffiti. Es zeigt unter anderem die möglichen zivilrechtlichen und strafrechtlichen Folgen des illegalen Sprayens auf und gibt Tipps, wie Eltern gegenüber ihren Kindern auftreten sollten, wenn sie ein solches strafbares Verhalten ihres Kindes bemerken oder befürchten.

Das Faltblatt gibt es kostenlos bei der nächstgelegenen (Kriminal-) Polizeilichen Beratungsstelle sowie als Download unter:

http://www.polizei-beratung.de/details/form/7/26.html

Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention

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