„Das Anliegen des Handwerks, die Kosten des Ausbaus der Erneuerbaren Energien angemessen zu verteilen, wurde leider nicht bedient“, erklärte Landeshandwerkspräsident Joachim Möhrle zum heutigen Inkrafttreten des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG). Es bleibe dabei, dass die Vergünstigungen für stromintensive Unternehmen kleine und mittlere Handwerksbetriebe belasten.
„Bezahlt eine kleine Bäckerei jährlich 13.700 Euro EEG-Umlage, so fallen rund 3.000 Euro davon durch die Vergünstigungen für große Industriebetriebe an“, rechnet Möhrle vor. Es sei ein Unding, dass der Wettbewerb auf diese Weise verzerrt werde – zumal unter den Begünstigten mit den Großbäckereien der Lebensmitteldiscounter auch direkte Konkurrenten zu finden seien. „Die Chance, dieser Ungerechtigkeit ein Ende zu bereiten, wurde sehenden Auges ausgelassen“, wirft Möhrle der Bundesregierung vor.
Ein weiteres Problem sei die nun eingeführte Eigenstromregelung für neue Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen. „Wenn die Betreiber dieser Anlagen künftig eine EEG-Umlage von 2,5 Cent je Kilowattstunde zu bezahlen haben, rechnen sich ihre Investitionen nicht mehr“, so Möhrle weiter. Soll diese für die Energiewende wichtige Effizienztechnologie nicht versanden, müsse dringend nachgebessert werden. Eine Gelegenheit dazu sieht der Landeshandwerkspräsident in der anstehenden Novelle des Kraft-Wärme-Koppelungs-Gesetzes: „Man kann nur hoffen, dass diese Chance nicht auch ungenutzt verstreicht.“
Das einzig Sinnvolle am neuen EEG sei, dass die Bagatellgrenze für Kleinanlagen mit bis zu zehn Kilowatt Leistung nicht gekippt wurde. „Hier sah es ja auch schon mal danach aus, dass der kleine Mann ohne Rücksicht auf Verluste zur Kasse gebeten wird“, zeigt sich Möhrle erleichtert. Nachdem für die ersten zehn Megawattstunden an selbst verbrauchtem Strom auch künftig keine EEG-Umlage anfalle, werde der Ausbau der dezentralen Energieversorgung wenigstens an dieser Front nicht behindert.
Quelle: Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V.