Heute (1.7.) beginnt die Frist für die Steuererklärung zur neuen Grundsteuer. Dazu erklärt Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold:
„Wir haben bereits in unserer Stellungnahme zur neuen Grundsteuer des Landes darauf hingewiesen, dass bei der Umsetzung große Probleme drohen. Nun scheint genau das einzutreten, denn einige Bodenrichtwerte der Kommunen liegen noch nicht vor. So wird es Grundstücksbesitzern unmöglich gemacht, eine Steuererklärung abzugeben. Da auch Betriebsgrundstücke nach dem Bodenrichtwertmodell des Landes bewertet werden, sind hiervon zahlreiche Handwerksbetriebe betroffen.
Wir erwarten, dass die Frist zur Abgabe über den 31.10. hinaus verlängert wird. Für Unternehmer, die ohnehin aktuell besonders stark belastet sind, ist es unzumutbar, immer wieder in den Portalen nachzusehen, ob die Bodenrichtwerte bereits vorliegen, oder gar selbst beim Gutachterausschuss nachzufragen.
Ärgerliches Detail: Der Link zum Bodenwertportal versteckt sich auf der Grundsteuer-BW-Seite auf einer Unterseite und nicht prominent auf der Hauptseite.
Bereits ohne die Fristproblematik ist die geplante Umsetzung des Gesetzes viel zu bürokratisch. Wir haben in unserer Stellungnahme verschiedene Vorschläge gemacht, die zu deutlich weniger Bürokratie führen könnten. So ist es aus Handwerkssicht ausreichend, wenn ab der zweiten Hauptfeststellung eine vorausgefüllte Steuererklärung an alle Betriebe versandt würde, sodass Unternehmen lediglich den vorliegenden Daten zustimmen bzw. diese ändern müssen.
Ebenfalls so nicht akzeptabel: Wer nachweisen möchte, dass sein Grundstück weniger wert ist als nach dem Bodenwertmodell, stößt nach dem derzeitigen Entwurf auf mehrere Hürden. So muss der Unternehmer die im Zweifelsfall vierstelligen Kosten für ein Gutachten selbst tragen. Es ist außerdem für die Finanzverwaltung nicht bindend und verliert bei der nächsten Hauptfeststellung automatisch seine Gültigkeit, auch wenn sich am Wert des Grundstücks nichts geändert hat. Hier erwarten wir eine Korrektur. Das Gutachten muss bindend sein; derjenige sollte die Kosten tragen, dessen Wert falsch ist. Zudem muss jedes Gutachten gültig sein, bis sich der Grundstückswert ändert. Das spart Unternehmen im Land Zeit und Kosten.“
Quelle: Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V.