(zg) Im Grundsatz haben sich Bund und Länder über die EEG-Reform verständigt. „Damit sind wir dem Ziel, die Kostendynamik zu bremsen, ein gutes Stück näher gekommen“, lobte Landeshandwerkspräsident Joachim Möhrle das Ergebnis des Berliner Energiegipfels. Allerdings sieht der Präsident des Baden-Württembergischen Handwerkstages (BWHT) noch Nachbesserungsbedarf in einigen Punkten.
Wenn Eigenkraftwerke weiterhin ausgenommen blieben von der EEG-Umlage, dann dürfe dies nicht nur für die großen Stromerzeuger gelten, auch kleine Anlagen müssten unter diese Regelung fallen, sagte Möhrle. Genau diese Anlagen dienten schließlich dazu, den Strom dort zu produzieren, wo er gebraucht werde. Das entspreche dem Gedanken einer dezentralen Energieversorgung und damit der Energiewende.
Möhrle kritisierte, die Privilegien der Industrie seien erneut praktisch nicht angetastet worden. Wer am Weltmarkt agiere, müsse konkurrenzfähig bleiben, das sei nachvollziehbar. Im Ergebnis komme es aber darauf an, dass nicht mehr, sondern weniger Betriebe von der Umlage befreit werden. Nur so lasse sich die Last auf viele Schultern verteilen, damit der Einzelne weniger zu tragen habe.
Möhrle begrüßte, dass die günstige Onshore-Windkraft entsprechend der Pläne Baden-Württembergs ausgebaut werden soll. Er forderte aber mehr Planungssicherheit für Investoren. Für Anlagen, für die bereits vor dem Stichtag 23. Januar ein förmlicher Genehmigungsantrag gestellt worden war, sollten weiterhin die alten Förderbedingungen gelten. Denn zum Zeitpunkt der Investitionsentscheidung sei mit der bestehenden Förderung kalkuliert worden. In Baden-Württemberg betreffe dies 227 Windenergieanlagen, für die den Genehmigungsbehörden Ende des Jahres 2013 nach Angaben des Umweltministeriums 69 Anträge vorlagen.
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