(zg) „Auch wenn im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens einige Entschärfungen vorgenommen wurden – unsere grundsätzlich ablehnende Haltung bleibt bestehen“, bilanziert Oskar Vogel, Hauptgeschäftsführer des Baden-Württembergischen Handwerkstags (BWHT), das am 11.03. im Landtag verabschiedete Bildungszeitgesetz.
Besonders bedauere das Handwerk, dass seiner Forderung nach uneingeschränkter Anrechenbarkeit innerbetrieblicher Weiterbildung nicht Rechnung getragen wurde. „Die im Gesetz dafür gefundene schwammige Formulierung, die darauf abzielt, ob eine Weiterbildung überwiegend betriebsinternen Erfordernissen dient oder nicht, wird Rechtsanwälten und Gerichten ein neues Beschäftigungsfeld eröffnen“, befürchtet Vogel.
Außerdem bemängelt er, dass Kleinbetriebe bis zehn Mitarbeiter nicht von vornherein aus dem Geltungsbereich des Gesetzes herausgenommen wurden: „Dass selbst in diesen Fällen der Betriebsinhaber einen Freistellungswunsch in vorgegebener Frist schriftlich ablehnen muss, ist ein völlig überzogener Bürokratismus.“
Das Handwerk, in dem rund zwei Drittel aller Mitarbeiter in Betrieben beschäftigt sind, die über dieser Kleinbetriebsgrenze liegen, hält mit seiner Enttäuschung nicht hinter den Berg: „Wir werden die Opposition beim Wort nehmen und sie im Falle eines Regierungswechsels daran erinnern, dass sie dieses Gesetz mit als erstes auf den Prüfstand stellen will“, nimmt Vogel CDU und FDP vorsorglich in die Pflicht.
Quelle: Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V.