Auftragsabwicklung in der Schweiz und in Frankreich
Der Beirat des Baden-Württembergischen Handwerkstages (BWHT) hat Positionspapiere zu bestehenden Hemmnissen bei der Auftragswicklung deutscher Handwerksunternehmen in der Schweiz und in Frankreich verabschiedet. Bereits mehrfach hat der Handwerkstag die Landesregierung aufgefordert, sich für den Abbau insbesondere nicht tarifärer Hemmnisse einzusetzen.
Für die Handwerksbetriebe in Baden-Württemberg sind die Schweiz und Frankreich wichtige Märkte, auf denen Pünktlichkeit, Liefertreue sowie Lösungsorientierung der Handwerker aus dem Nachbarland gefragt sind. Im grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr erschwere jedoch die Komplexität der Vorschriften die Durchführung vor allem von Bauaufträgen unnötig, bedauerte Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold. Insbesondere die komplizierte Vergleichslohnberechnung in der Schweiz sei ein Hemmnis. „Dabei geht es nicht darum, dass Handwerksbetriebe den Vergleichslohn nicht bezahlen wollen“, sagte Reichhold. Vielmehr seien die vielfältigen Anforderungen an Beruf und Qualifikation, aber auch die großen Unterschiede in den einzelnen Kantonen oft nicht rechtssicher zu erfüllen. Durch umfangreiche Kontrollen vor Ort durch sogenannte paritätische Kommissionen würden dann immer wieder auch marginale Verstöße geahndet. Besonders ärgerlich seien Doppelsanktionen, die Unverhältnismäßigkeit der Sanktionen sowie Kautionspflichten und Wartezeiten.
Auch der französische Nachbar sei durchaus findig, was nicht tarifäre Hemmnisse betreffe, monierte Reichhold weiter. Relativ neu sei, dass für die Durchführung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden ein spezielles Label, das RGE, erforderlich wird. Um dieses Zertifikat zu erlangen, muss ein technischer Verantwortlicher des Handwerksunternehmens zunächst an einer Qualifizierungsmaßnahme teilgenommen haben, die nur in Frankreich und nur auf Französisch angeboten wird. Am Ende dieser Maßnahme, die drei Tage dauert, stehen Abschlussprüfungen in französischer Sprache. Auch die jüngste Verpflichtung zur Beantragung ist aus Sicht des Handwerks, so Reichhold weiter, eindeutig abzulehnen.
In beiden Fällen sieht der Handwerkstag die Landesregierung in der Pflicht. Der umfangreiche Forderungskatalog der beiden Positionspapiere richtet sich aber ebenso an den Bund und die Europäische Union.
Quelle: Eva Hauser