Urteil zum Rundfunkbeitrag
(zg) Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags weitestgehend bestätigt. Auch die umstrittene Kfz-Gebühr, die Unternehmen für gewerblich genutzte Fahrzeuge zusätzlich zur Abgabe für das eigentliche Betriebsgebäude zahlen müssen, ist aus Sicht des Gerichts verfassungsmäßig.
„Dass das Gericht den Kfz-Beitrag für Unternehmen nicht moniert hat, enttäuscht uns. Hier entstehen den Handwerksbetrieben Kosten und ein erheblicher Meldeaufwand, ohne dass sie durch die Nutzung des Autoradios einen Vorteil hätten“, kritisiert Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold. Für Handwerker sei ihr Fahrzeug schließlich zwingend zur Berufsausübung notwendig, etwa um Dinge zu transportieren oder zur Baustelle zu gelangen. Das Verfassungsgericht hat dagegen in seiner Urteilsbegründung auf den ´zusätzlichen erwerbswirtschaftlichen Vorteil´ abgestellt, der ´Betriebsstätteninhabern durch die Möglichkeit, Rundfunk in betrieblich genutzten Kraftfahrzeugen zu empfangen´, entstehe.
„Die Kfz-Gebühr ist systemfremd – sie muss entschärft werden. Bei dieser Forderung bleiben wir. Wir werden diese Problematik politisch weiter verfolgen und zur Sprache bringen“, so Reichhold.
Quelle: Marion Buchheit