Unübersichtliche Schwellenwerte machen Betrieben das Leben schwer
(zg) „Das Problembewusstsein ist da, immerhin haben sich die potenziellen Partner in Berlin vorgenommen, die Bürokratiebelastung für Existenzgründer auf ein Mindestmaß zu reduzieren “, sagte Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold zum Auftakt der Koalitionsgespräche. Es reiche aber keineswegs aus, nur die Startphase in den Blick zu nehmen. Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) appelliert deshalb an die Parteien im Bund und an die Landesregierung, hier den neu gegründeten baden-württembergischen Normenkontrollrat (NKR) ins Boot zu nehmen.
Laut dem Sondierungspapier zu den Koalitionsverhandlungen soll es sich um eine temporäre Entlastung, die auch Statistikpflichten einschließt, auf das erste Jahr nach der Gründung handeln. „Jeder Jungunternehmer erlebt aber bald, dass Gründen nicht schwer ist, Gründer sein dagegen schon“, meinte Reichhold. Ein Bürokratiedschungel verderbe ihnen die Freude an der Selbstständigkeit gründlich. Gerade dann, wenn das Unternehmen wachsen solle und Mitarbeiter eingestellt werden, könne es problematisch werden, heißt es in einem Schreiben des Handwerkstages an die NKR-Vorsitzende Gisela Meister-Scheufelen. Reichhold: „Dann nämlich kommen auf den Unternehmer vielfältige und völlig unterschiedliche Schwellenwerte aus diversen Gesetzen vor allem im Arbeits- und Sozialrecht sowie der amtlichen Statistik zu.“ Der Blick müsse deshalb insbesondere auf die wachsenden Unternehmen, einige Jahre nach Gründung, gelenkt werden.
Mal bezögen sich die Schwellen auf tätige Mitarbeiter, mal mit oder mal ohne Auszubildende, oft sei die Kopfzahl ausschlaggebend, genauso oft aber das Vollzeitäquivalent, listete Reichhold auf. Als eines von vielen Beispielen nennt der Handwerkstag den neu angedachten Schwellenwert „45 Arbeitnehmer“ für die Einräumung von befristeter Teilzeit mit Rückkehrrecht auf Vollzeit. Reichhold: „Wer soll da noch durchblicken?“ Positiv bewertete Reichhold dagegen die im Sondierungspapier ebenfalls vorgesehene Einführung der One in, one out-Regel der europäischen Ebene: „Das muss als durchgehendes Prinzip auch in Bund und Ländern verankert werden. Und zwar für sämtliche Rechtsvorschriften, gleichgültig ob Gesetz oder Verordnung.“
Quelle: Eva Hauser