(zg) Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) begrüßt das heute (26.09.) veröffentlichte Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart, wonach Berufsschüler Anspruch auf angemessene Erstattung von Unterbringungs- und Betreuungskosten bei auswärtigem Berufsschulunterricht haben. Die Politik sei nun aufgefordert, die sogenannten Internatskostenzuschüsse deutlich anzuheben.
„Auszubildende mit auswärtiger Unterbringung dürfen gegenüber wohnortnah beschulten Jugendlichen nicht benachteiligt werden“, betonte Hauptgeschäftsführer Oskar Vogel. „Die Richter haben richtig erkannt, dass die Internatskostenzuschüsse deutlich erhöht werden müssen.“ Die steigenden Kosten für Ausbildungsverhältnisse mit wohnort- und betriebsfernen Schulstandorten in Höhe von mittlerweile rund 36 Euro pro Tag müssen bislang von den Auszubildenden und Betrieben getragen werden. „Die im Jahr 2008 gekürzten Internatskostenzuschüsse des Landes sind da nur ein Tropfen auf den heißen Stein“, so Vogel.
„Wieso erhalten die Berufsschüler in Bayern fast alle Kosten erstattet, in Baden-Württemberg jedoch nur sechs Euro?“, wirft Vogel den Blick über die Landesgrenze. Wie auch die Richter in Stuttgart schließe sich der BWHT dem Urteil der Bayerischen Verfassungsrichter an, das innerhalb der staatlichen Schulorganisation alle Berufsbilder als gleichwertig ansieht. „Die Entscheidung für einen Nischenberuf darf nicht zur Folge haben, dass man bei der Erfüllung der Schulpflicht ungleich mehr belastet werde als Berufsschüler anderer Berufe“, betonte Vogel. Ansonsten würden viele Berufe weiter an Auszubildenden verlieren und langsam aussterben. „Wir brauchen aber alle 130 Handwerksberufe. Sie erfüllen wichtige gesellschaftliche Aufgaben“, so Vogel.
Unabhängig vom Ausgang eines möglichen Berufungsverfahrens sieht das Handwerk nun die Politik am Zug: „Die Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag eine Neuregelung der Internatskostenzuschüsse versprochen“, erinnerte Vogel. Jetzt sei es an der Zeit für neue Vorschläge auf der Grundlage des Stuttgarter Gerichtsurteils.
Quelle: Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V.