Landestariftreuegesetz verfehlt Zielsetzung
(zg) „Gut gemeint, schlecht gemacht“, auf diesen Nenner brachte der Hauptgeschäftsführer des Baden-Württembergischen Handwerkstages (BWHT), Oskar Vogel, die Meinung des Handwerks zum Gesetzentwurf der Landesregierung Baden-Württemberg eines Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes. Im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft unterstrich er erneut die Bedenken der Branche.
Vor dem Hintergrund einer nahezu vollständigen Dienstleistungsfreiheit und Arbeitnehmerfreizügigkeit begrüße der BWHT grundsätzlich gesetzgeberische Mechanismen, die kleinere und mittlere Betriebe vor Wettbewerbsverzerrungen schützen, sagte Vogel. Damit ein solches Gesetz auf Landesebene Sinn mache, müsse es über das bestehende gesetzliche Regelwerk in den besonders schutzwürdigen Branchen des Baugewerbes, des Dachdecker-, Elektro-, Gebäudereiniger- sowie des Maler- und Lackiererhandwerks hinausgehen. Außerhalb des Bereichs der öffentlichen Personenverkehrsdienste sieht der vorliegende Gesetzentwurf aber keine vergabespezifische Pflicht zur Einhaltung von in Baden-Württemberg geltenden Tarifverträgen vor. Vogel: „Um jedoch faire Wettbewerbsbedingungen in unserem Bundesland zu garantieren, wäre es gerade erforderlich, die einschlägigen Flächentarifverträge der relevanten Branchen in Baden-Württemberg heranzuziehen.“ Betriebe, die durch regionale Tarife auf hohe Stundenlöhne festgelegt sind, seien nach dem Gesetzentwurf nicht vor externer Dumping-Konkurrenz geschützt.
Ein vergabespezifisches Mindestentgelt von 8,50 Euro pro Stunde lehne der Handwerkstag ab, weil dies zu konkreten Eingriffen in die Tarifautonomie führe. Vogel: „Wir würden eine Regelung wie in Rheinland-Pfalz begrüßen, wonach allgemeinverbindliche Lohnuntergrenzen stets einem vergabespezifischen Mindestentgelt vorgehen, auch wenn sie betragsmäßig darunter liegen.“ Vogel bezweifelte außerdem, dass die öffentlichen Auftraggeber flächendeckend in der Lage seien, die mit diesem Gesetz einhergehenden Kontrollpflichten zu erfüllen. Nachweispflichten der Auftragnehmer sowie ihrer Nach- und Verleihunternehmen verursachten erheblichen bürokratischen Mehraufwand und höhere Kosten. Nicht zuletzt bleibe fraglich, ob die vorgesehene Nachweiskette den datenschutzrechtlichen Bestimmungen standhalte.
Quelle: Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V.