Studie zur Handwerksnovelle 2004 ist unvollständig
(zg) „Der Schluss, den die Friedrich-Ebert-Stiftung und das IAW Tübingen aus ihrer Studie ziehen, ist ein Trugschluss“, kommentierte Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold die für den Abend (25.04.) angekündigten Ergebnisse der Studie zur Liberalisierung im Handwerk. Er kritisierte die Methodik als unvollständig, weil die Problemgruppe der Soloselbstständigen außen vor geblieben ist. Die Studie liefere zudem keinen Beleg für die Versprechungen der Befürworter der Novelle: „Mehr Beschäftigung und größere wirtschaftliche Dynamik wurden jedenfalls nicht erreicht.“
Das Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) in Tübingen hat im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung ein Gutachten mit dem Titel „Ökonomische Effekte der Liberalisierung der Handwerksordnung von 2004“ verfasst. Kernaussage ist, dass es zwar in einigen Berufen einen Gründungsboom gab. Ansonsten stünden die Unterschiede zwischen zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Gewerken nicht im Zusammenhang mit der Novelle, so die Autoren. Die vom Handwerk befürchteten negativen Auswirkungen der Abschaffung der Meisterpflicht im Jahr 2004 in 53 Berufen seien nicht eingetroffen.
Für die Analysen zur Ausbildungsleistung oder zur Qualifikation der Beschäftigten wurde ein Datensatz verwendet, der nur Betriebe mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten beinhaltet. „Die vielen Gründungen durch Soloselbstständige werden somit gar nicht berücksichtigt“, bezweifelte Reichhold die angewandte Methodik. Es stelle sich die Frage, ob hier etablierte Altbetriebe, die noch zur Zeit der Meisterpflicht gegründet wurden, den zulassungspflichtigen Betrieben gegenübergestellt wurden statt der Gesamtheit des zulassungsfreien Handwerks. Diese Studie werde den Deregulierungsbefürwortern in die Hände spielen, befürchtet Reichhold. Dabei zeigten andere Untersuchungen klar, dass die Novelle sich nachteilig auf die Ausbildungsleistung und auf die handwerkliche Qualität ausgewirkt hat. Reichhold: „Soloselbstständige bilden praktisch nicht aus.“ Zudem verschwänden viele der Kleinstbetriebe nach kurzer Zeit wieder vom Markt, weil ihnen die juristischen und betriebswirtschaftlichen Kenntnisse fehlen. Das Nachsehen hätten die Kunden, die im Reklamationsfall keinen Ansprechpartner mehr haben. „Hätten die Autoren die Soloselbstständigen miteinbezogen, wären die Ergebnisse in Bezug auf Ausbildung und Qualifikation andere gewesen“, ist sich Reichhold sicher.
Quelle: Eva Hauser