Land muss in Berufung gehen!
(zg) Die Landesregierung will morgen, Freitag, über den Umgang mit dem Luftreinhaltungsurteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart entscheiden. Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) plädiert klar dafür, in eine Berufung zu gehen.
„Sollte die Koalition eine Sprungrevision anstreben, würden wichtige Tatsachen unberücksichtigt bleiben“, erklärte Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold. Diese dürften aber nicht unter den Tisch fallen, sondern müssten entsprechend gewürdigt werden. Reichhold: „Nur die Berufung bringt eine komplette zweite Tatsacheninstanz.“
Die Landesregierung dürfe sich nicht hinter Formalien verstecken, sondern müsse alles versuchen, um Fahrverbote oder -beschränkungen zu verhindern, forderte Reichhold. Es gebe offene Fragen hinsichtlich des Verdrängungsverkehrs genauso wie bezüglich einer rechtssicheren Beschilderung zur Durchsetzung von Fahrverboten. Noch größere Probleme sieht der Vertreter von 133.000 Handwerksbetrieben im Land bei der Umsetzung von Fahrverboten: „Da gibt es noch viele Fragezeichen.“ Nur in einer Berufung würden diese Themen angemessen gewürdigt. Zudem stünden in den kommenden Wochen weitere Maßnahmen an, wie etwa Nachrüstung von Fahrzeugen, deren Wirkung es abzuwarten gelte. „Wir werden das Feld beim Thema Fahrverbote nicht ohne Weiteres räumen“, kündigte Reichhold an.