Sinsheim / Rhein-Neckar-Kreis (ots) – …hast Du doch nur Ärger – zumindest mit dem Gesetz. Ein 21-Jähriger muss sich – nach einer Personenkontrolle am Sinsheimer Bahnhof – nämlich genau deswegen verantworten. Der junge Mann wurde um 15:30 Uhr in der Bahnhofstraße einer Personenkontrolle unterzogen. Als die Beamten auf ihn zugingen, nahm er seinen zuvor getragenen Rucksack vom Rücken und legte diesen auf einem Fahrradcontainer ab. Den Uniformierten entging jedoch nicht, dass der 21-Jährige während der Kontrolle immer wieder nervös zu diesem blickte. Wohl in der Hoffnung, dass die Staatsdiener die darin befindlichen 81,9 Gramm Haschisch bei der Durchsuchung nicht finden würden. Aber auch in der Jackentasche hatte der Heranwachsende noch 1 Gramm Marihuana in einem kleinen Tütchen. Er wurde daraufhin festgenommen und ein Durchsuchungsbeschluss für seine Wohnung beantragt. Hier konnten allerdings keine weiteren Drogen sichergestellt werden. Er gelangte wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln zur Anzeige.
Quelle: Polizeipräsidium Mannheim
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