Haushaltsrede Stadtkämmerer Landwehr zur Beschlussfassung des Haushalts 2015 am 09.12.2014
– es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem wir uns dieses Jahr die eigene Redezeitbeschränkung auferlegt haben, darf ich als erster der heutigen Redner die große Kunst vollbringen, Ihnen einen Haushalt mit rd. 100 Mio. € innerhalb von 15 Minuten zu erläutern.
Leider – und das vorweg – war es nicht so, dass wir unser Haushaltvolumen an die verkürzte Redezeit angepasst haben.
Nein, ganz im Gegenteil:
Insbesondere bei der Unterhaltung der vorhandenen Infrastruktur und dann auch bei den anstehenden Investitionen haben wir
gegenüber dem Vorjahr nochmals eine Schippe draufgelegt und teilweise die Ansätze deutlich erhöht.
Der neue Haushalt trägt deshalb noch mehr als bisher das Siegel „deutliche Zukunftsgestaltung unserer Stadt“.
Die wesentlichen Eckdaten des neuen Haushalts:
Der Überschuss im Verwaltungshaushalt mit 2,9 Mio. € ist um 100.000 € geringer als im Vorjahr.
Und: Er ist deutlich geringer als in den Rechnungsabschlüssen 2012 und 2013.
Zur Zukunftsgestaltung unserer Stadt – eigentlich die Königsdisziplin für Sie alle hier als kommunale Mandatsträger – werden wir mit 17,7 Mio. € erneut kräftig investieren.
Es darf festgestellt werden: Das dritte Jahr in Folge stocken wir das Investitionsvolumen deutlich auf.
Positiver Nebeneffekt dieser Zukunftsgestaltung ist, dass wir mit diesen Investitionen und den damit verbundenen Bauaufträgen auch aktive Wirtschaftsförderung für unsere regionalen Unternehmen praktizieren. Nimmt man zu den 17,7 Mio. € noch die Investitionen der Stadtwerke dazu, wollen wir in diesem wichtigen Bereich im kommenden Jahr insgesamt für rd. 23,0 Mio. € neu gestalten. Damit werden letztendlich auch Arbeitsplätze in der Region gesichert bzw. sogar geschaffen.
Zum berühmten Nulltarif wird es dieses ambitionierte Programm nicht geben: Es sind neue Kredite von 6,2 Mio. € eingeplant.
Auch unserer Rücklage müssen wir 3,4 Mio. € entnehmen. Zusammen mit der geplanten Entnahme 2014 wäre sie dann Ende 2015 wieder vollständig aufgebraucht. Im vierten Jahr in Folge sind keine Steuererhöhungen vorgesehen.
Damit sind wir auch in diesem Bereich für die Bürgerschaft und die Unternehmen ein verlässlicher Partner. Die heute bereits beschlossene notwendige Erhöhung der Wassergebühren wurde auf das erforderliche Mindestmaß begrenzt.
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Zieht man im Verwaltungshaushalt, also unserem Haushalt in dem der laufende Betrieb abgewickelt wird, die Ausgaben von den Einnahmen ab, liegt der Überschuss bei 2,87 Mio. €. Dieses Plus ist damit annähernd beim Vorjahreswert.
Seit Jahren plädiere ich dafür, dass wir einen Überschuss bzw. eine Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt brauchen, die zwischen 4,0 – 5,0 Mio. € liegt. Insofern muss auch hier festgestellt werden, dass wir für 2015 diese Vorgabe zunächst einmal verfehlen werden.
Wer von Ihnen in die Finanzplanung für 2016 und 2017 geschaut hat, konnte sehen, dass wir dort dieses Ziel erreichen werden, natürlich unter der Voraussetzung, dass sich die heute bekannten Finanzdaten nicht deutlich verschlechtern werden.
Den Grund für diese geringe, grundsätzlich nicht auskömmliche Zuführungsrate im neuen Jahr können Sie hier erkennen:
Seit Jahren stocken wir die Mittel für Unterhaltungsmaßnahmen deutlich auf, was sie am dunkelblauen Balken sehr gut erkennen können.
Wir kämpfen eben immer noch damit, dass wir in den „schlechten Jahren“, insbesondere 2009, viel zu wenige Mittel bereitgestellt haben.
Aufgeschobene Unterhaltungsarbeiten sind eben nicht „nicht mehr notwendige Maßnahmen“. Ganz im Gegenteil: Wir alle wissen, dass das Hinausschieben beispielsweise von Gebäudeinstandsetzungen dann bei späterer Umsetzung nicht immer, aber oftmals noch kostspieliger wird.
Deshalb stehen im neuen Haushalt über 5,0 Mio. € für die Unterhaltung und weitere 2,1 Mio. € für die Bewirtschaftung von Grundstücken und Gebäuden bereit.
Und dadurch hat sich der Überschuss im Ergebnis auf die bereits genannten rd. 2,9 Mio. € reduziert. Im neuen Jahr müssen wir rd. 1,2 Mio. € für die Tilgung von Krediten bezahlen.
Die von mir gerade eben erläuterte Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt von 2,9 Mio. € ist zunächst um diese Tilgungszahlungen zu kürzen, so dass dann nur noch 1,7 Mio. € übrig bleiben.
Diese 1,7 Mio. € können dann zur Finanzierung der geplanten Investitionen eingesetzt werden. Im neuen Haushalt sind aber mehr als das 10fache dieses
Betrages, nämlich 17,7 Mio. €, für neue Investitionen eingeplant.
Die um die Tilgung bereinigte Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt, also die 1,7 Mio. €, reicht gerade einmal aus, um
• eine halbe Carl-Orff-Schule zu bauen oder
• ca. 80% einer neuen Sporthalle an der Schule in Steinsfurt oder
• ein Drittel einer neuen Stadthalle in Angriff zu nehmen.
Ich lege Wert auf die Feststellung, dass es sich hierbei um Alternativvorschläge handelt. Die kumulative Umsetzung dieser genannten Maßnahmen ist mit den 1,7 Mio. € definitiv nicht möglich.
Selbstverständlich gibt es neben der Zuführungsrate noch andere Finanzierungsquellen, um Investitionen zu bezahlen.
So können wir
• glücklicherweise eine großzügige Spende der Dietmar-HoppStiftung für die Carl-Orff-Schule einplanen
• oder auch unsere Rücklage dafür einsetzen.
• Auch Verkäufe von Bauplätzen und Gewerbegrundstücken sind zur Finanzierung der zahlreichen neuen Investitionen eingesetzt.
All diesen genannten Finanzierungsmitteln ist gemeinsam, dass sie nicht unendlich oft zur Verfügung stehen. Was dann noch bleibt, sind neue Kreditaufnahmen.
Mit den „eigenen Mitteln“ von nur 1,7 Mio. € können also große Sprünge nicht erfolgen. Es besteht absolut kein Spielraum für zusätzliche Maßnahmen.
Ohne weitere Wertung möchte ich zwei Beispiele herausgreifen: Für eine neue Sporthalle an der Schule in Steinsfurt sind 2,0 Mio. € und für die Stadthalle mit Bibliothek sind 5,0 Mio. € im Haushalt eingestellt und damit auch finanziert.
Sofern zukünftige Entscheidungen dazu führen, dass die 2,0 Mio. € für diese Sporthalle oder die 5,0 Mio. € für die Stadthalle nicht ausreichen, muss auch zwangsläufig entschieden werden, was von den anderen hier dargestellten Investitionen dann entfallen soll.
Wir haben dann die Wahl zwischen
• Internetausbau
• Löschfahrzeugen für die Feuerwehr
• neues Feuerwehrhaus in Hasselbach
• Sanierung der Theodor-Heuss-Schule
• oder auch das Sanierungsgebiet in Steinsfurt.
Mit dieser Aufzählung habe ich Ihnen auch gleich die weiteren Schwerpunkte der im neuen Haushalt enthaltenen Maßnahmen genannt.
Ich persönlich kann mir nicht vorstellen, dass auch nur eines dieser genannten Projekte zu Lasten der Ausweitung einer anderen Maßnahme entfallen kann.
Plakativ ausgedrückt:
Finanziell abspecken geht immer, ausweiten geht nicht. Mit diesen einfachen Worten habe ich Ihnen gleichzeitig die Auflage des Regierungspräsidiums übersetzt, die wir regelmäßig bei den Genehmigungen unserer Haushalte erhalten:
Die Ausweitung des Investitionsvolumens mit gleichzeitig weiteren Kreditaufnahmen würde zwangsläufig gegen diese Auflage verstoßen; weitere deutliche Einschränkungen im Haushaltsgenehmigungsverfahren wären die Folge.
Dass das hohe Investitionsvolumen für 2015 keine Eintagsfliege ist, sehen Sie hier am Schaubild des Investitionsprogramms für die Jahre 2016 – 2018.
Diese Aufstellung als Teil der mehrjährigen Finanzplanung liegt Ihnen ja in der ausführlichen Version als Sitzungsvorlage bei.
In diesen drei Jahren wollen wir weitere 25,0 Mio. € investieren; die Aufgabenpalette bleibt dabei so vielfältig wie in den vergangenen Jahren.
Dieses mächtige Programm ist sehr auskömmlich gegenfinanziert. So sollen letztmalig 2016 Kredite in Anspruch genommen werden. Die Jahre 2017 und 2018 weisen keine neuen Kreditaufnahmen aus.
Die Dienstälteren unter Ihnen wissen, dass es solche Jahre ohne neuen Kreditaufnahmen schon gab und dass dies durchaus nicht unrealistisch ist.
Die landauf landab diskutierte verfassungsrechtlich normierte Schuldenbremse hätten wir dann weit vor vielen anderen Kommunen umgesetzt.
Allerdings gilt auch hier: Eine gesamtwirtschaftliche Verschlechterung haben wir nicht in der Hand. Hier müssten wir dann entsprechend reagieren.
Eine „Ausweitung“ bzw. eben „Nichtausweitung“ des eigenen Investitionsvolumens haben wir aber sehr wohl selbst in der Hand.
Zum Schluss die heute zur Beschlussfassung anstehende Haushaltssatzung
im Überblick:
Neben den eigentlichen Haushaltsansätzen sind hier auch die eingeplanten Verpflichtungsermächtigungen wichtig. Damit besteht die Möglichkeit, in 2015 bereits Investitionsaufträge zu erteilen, die dann das Folgejahr, also 2016 finanziell binden, weil sie dort zu Auszahlungen führen.
Insofern bedeutet der Beschluss über die heutige Haushaltssatzung 2015 auch gleichzeitig einen nicht unerheblicher Vorgriff auf 2016.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Stadtkämmerer Ulrich Landwehr