Umsetzung der Einzelzimmervorgabe einer der Schwerpunkte
(zg) 84 stationäre Einrichtungen mit insgesamt 5666 Plätzen, 124 Überprüfungen – und jede Menge Arbeit wegen der Einzelzimmerquote: Das sind die Eckpunkte des Jahresberichts der Heimaufsichtsbörde des Rhein-Neckar-Kreises, den Leiterin Katja Hahn im Ausschuss für Soziales des Kreistags vorstellte.
Ein Großteil der Plätze (5146) entfällt dabei auf Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf (Altenhilfe- und Pflegeeinrichtungen), 520 Plätze gibt es zudem in den 12 Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Der Rückgang der Plätze – Ende des Jahres 2018 waren es insgesamt noch 6012 gewesen – hängt vor allem mit den Auswirkungen des erreichten Stichtags der Landesheimbauverordnung (LHeimBauVO) zum 1. September 2019 zusammen. Zu diesem Zeitpunkt endete die Übergangsfrist zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben mit dem Schwerpunkt, dass für die Bewohnerinnen und Bewohner zukünftig nur noch Einzelzimmer zur Verfügung stehen müssen. Es konnten jedoch individuelle Verlängerungen und Befreiungen beantragt werden. „Dieses Thema hat uns im vergangenen Jahr stark beschäftigt. Der Großteil der Einrichtungsträger hat sich auf den Weg gemacht, um die neuen baulichen Vorgaben zu erfüllen“, berichtet Referatsleiterin Hahn. Die Einzelzimmerquote in den stationären Altenhilfeeinrichtungen des Rhein-Neckar-Kreises liegt im Schnitt bei 68 Prozent (2018: 61 Prozent). In den einzelnen Einrichtungen variiert die Quote zwischen 16 und 100 Prozent. Im Bereich der vollstationären Pflege erfüllen 17 Einrichtungen bereits vollumfänglich die Einzelzimmerquote. Im Bereich der Einrichtungen für Behinderte sind es acht Einrichtungen mit einer hundertprozentigen Einzelzimmerquote.
Der Heimaufsichtsbehörde sind insgesamt zehn Planungsvorhaben für stationäre Einrichtungen bekannt. Davon sind drei Bauvorhaben Ersatzneubauten für bestehende Pflegeeinrichtungen, bedingt durch die Vorgaben der LHeimBauVO. Im Bereich der Einrichtungen für Behinderte sind vier Neubauten bzw. neue Einrichtungen geplant. Die Vorhaben befinden sich in unterschiedlichen Planungsstadien. Einige Bauten sind schon weit fortgeschritten und in absehbarer Zeit bezugsfertig. Andere befinden sich noch in der Planungs- bzw. Abstimmungsphase mit der Heimaufsichtsbehörde.
Überwachungsquote liegt bei 100 Prozent
Zurück zum Jahresbericht: Seitens der Heimaufsicht, die im Ordnungsamt des Rhein-Neckar-Kreises angesiedelt ist, wurden 2019 insgesamt 84 Regelprüfungen durchgeführt – die Überwachungsquote lag somit bei 100 Prozent. Dazu gab es 40 anlassbezogene Prüfungen. Diese erfolgten aufgrund von Beschwerden, notwendigen Mängelnachschauen oder im Zusammenhang mit Beratungen und Entscheidungen im Rahmen der LHeimBauVO. 74 Beschwerden wurden der Heimaufsichtsbehörde gemeldet, wobei sich 43 Prozent der Beschwerden nach der Überprüfung als unberechtigt erwiesen haben. Ein Großteil der Beschwerden bezog sich auf die Qualität der Pflege und das Personal.
Insgesamt kann die Heimaufsichtsbehörde den Pflegeheimen im Rhein-Neckar-Kreis ein gutes Zeugnis ausstellen. „Bei unseren Prüfungen haben wir nur geringe Mängel festgestellt, die sich zumeist auf die Personalausstattung bezogen. Ein Beschäftigungsverbot oder gar die Untersagung des Betriebs waren in keinem Fall erforderlich“, erklärt Referatsleiterin Katja Hahn. Zweimal wurde Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. In zwei Fällen wurden im Jahr 2019 allerdings aufgrund einer Anlassprüfung von Seiten der Heimaufsichtsbehörde über das Rechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.
Fachkräftemangel macht sich bemerkbar
Ein Thema ist laut Katja Hahn aus Sicht der Heimaufsichtsbehörde seit einigen besonders auffällig: der Fachkräftemangel im Pflegebereich. „Wir merken, dass viele stationäre Einrichtungen Schwierigkeiten haben, entsprechend qualifiziertes Personal zu rekrutieren.“ Daraus resultierten oftmals die festgestellten Mängel oder Beschwerden.
Quelle: Silke Hartmann