Mit dem Karlsruher Ortsschild und dem Titel „Der Karlsruher Apfelsaft“ warb die Schlör Bodensee-Fruchtsaft GmbH & CoKG für ihren Apfelsaft. Das Problem: In dem Saft war kein einziger Apfel aus Karlsruhe oder Region. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat diese irreführende Werbung erfolgreich abgemahnt.
Hersteller von Produkten werben häufig mit der Regionalität ihrer Produkte. Ist dieser Regionalitätsbezug nicht vorhanden, ist das klar rechtswidrig. Einen solchen Fall hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg jüngst abgemahnt: Obwohl nachweislich keine Äpfel aus der Region Karlsruhe verarbeitet wurden, erweckte der „Karlsruher Apfelsaft“ der Firma Schlör genau diesen Eindruck. „Verbraucher, die ein regionales Produkt aus Äpfeln eines bestimmten Landkreises kaufen wollten, wurden vom Hersteller über die Herkunft der Äpfel getäuscht,“ sagt Christiane Manthey, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Immer wieder erreichen die Verbraucherzentrale Beschwerden über angeblich regionale Produkte. So wurden beispielsweise im Jahr 2016 „Eier aus der Region“ von „Familienbetriebe[n] aus der Region Baden und Breisgau“ beworben, die tatsächlich laut Erzeugercode direkt auf dem Ei aus dem Kreis Paderborn stammten. Das Problem: Der Begriff „regional“ ist unscharf und rechtlich nicht geschützt. Bei eindeutig falschem Ortsbezug kann die Verbraucherzentrale rechtlich gegen die Anbieter vorgehen. Sie hat die Firma Schlör daher wegen irreführender Werbung abgemahnt. Der Hersteller gab eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Er darf nun nicht mehr mit dem Ortsbezug zu Karlsruhe und der Produktion des Apfelsaftes mit Karlsruher Äpfeln werben, wenn diese tatsächlich nicht aus den beworbenen Anbaugebieten oder dem Landkreis stammen.