Und die Kontrolle auf den insgesamt fünf Tank- und Rastanlagen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums am Sonntag bestätigten leider einmal mehr die polizeiliche Annahme, dass dem Sonntagsfahrverbot unterliegende LKW-Fahrer auf den Rasthöfen teilweise übermäßig Alkohol konsumieren und hierdurch die Gefahr einer Trunkenheitsfahrt nach dem Wegfall des Fahrverbots besteht. 20 Beamte kontrollierten fünf Stunden lang rastende Lkw-Fahrer auf den Tank- und Rastanlagen Hardtwald-Ost und -West an der A 5 sowie Kraichgau-Süd und Hockenheimring-Ost und -West an der A 6.
Kurz vor Ende des Sonntagsfahrverbots und vor Beginn der Weiterfahrt wurden insgesamt 431 Fahrer überprüft – wieder mit erschreckendem Ergebnis. Insgesamt standen 45 Fahrer noch unter Alkoholeinfluss von mindestens 0,5 Promille, damit fast jeder neunte kontrollierte Fahrer. Davon waren 26 Fahrer mit Alkoholwerten von über einem Promille deutlich alkoholisiert. Der unrühmliche „Spitzenreiter“, ein Lkw Fahrer aus Polen, brachte es auf der Rastanlage Kraichgau-Süd auf 4,04 Promille in der Atemluft. Bis auf zwei Fahrer aus Deutschland und Belgien kamen alle anderen Lkw-Fahrer aus Ost- bzw. Südosteuropa.
Allen alkoholisierten Fahrern wurde die Weiterfahrt untersagt und deren Führerschein, Fahrzeugschein und die Frachtpapiere beschlagnahmt.
Eine Nachkontrolle am Montagmorgen ergab noch bei acht dieser Fahrer Promillewerte, die eine weiter anhaltende Untersagung der Weiterfahrt erforderlich machten. Die beschlagnahmten Dokumente bleiben bis zur Erlangung der Nüchternheit der jeweiligen Betroffenen weiterhin in polizeilicher Verwahrung. Ein erneuter Alkoholtest bei dem „Spitzenreiter“ ergab gegen 7.30 Uhr immer noch einen Wert von knapp 1,6 Promille – seine Fahrt wird der Pole demnach voraussichtlich erst am Abend nach Erlangung der Nüchternheit fortsetzen können.
Die Kontrollmaßnahmen werden durch das Polizeipräsidium Mannheim weiter konsequent fortgesetzt.
Quelle: Polizeipräsidium Mannheim
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