Sogar 30 Tage vor dem Inkrafttreten
(zg) Kunden mit digitalem Kundenkonto erhalten für die darin erfassten Juni-Einkäufe eine nachträgliche Vergütung in Höhe der künftigen Mehrwertsteuerdifferenz*
Hornbach wird die von der Bundesregierung am Freitag beschlossene Senkung der Mehrwertsteuer direkt an seine Kunden weitergeben – und zwar rückwirkend für bis zu 30 Tage vor dem geplanten Inkrafttreten
am 1. Juli. Wer im Juni in einem der 96 deutschen Hornbach-Märkte oder im deutschen Onlineshop des Unternehmens eingekauft hat oder noch einkauft und diesen Einkauf in seinem Kundenkonto registriert, erhält mit Inkrafttreten der Steuersenkung eine Gutschrift in Höhe der entsprechenden Differenz, automatisch und ohne Beantragung.
„Wir haben uns dazu entschlossen, den aus der gesenkten Mehrwertsteuer entstehenden Preisvorteil direkt und fair umgerechnet an unsere Kunden weiterzugeben. Wenn Bundestag und Bundesrat dem Beschluss der Bundesregierung zustimmen, werden unsere Preise ab dem 1. Juli entsprechend sinken. Und dank unserer verlängerten Dauertiefpreisgarantie, die wir 2018 eingeführt haben, wird unseren Kunden bei Preissenkungen 30 Tage rückwirkend der Differenzbetrag gutgeschrieben. Onlinekäufe werden automatisch im kostenlosen Kundenkonto erfasst, bei stationären Einkäufen kann der Bon bis zu 30 Tage danach über die Hornbach-App gescannt und im Konto erfasst werden“, erklärt Christa Theurer im Namen der Geschäftsleitung der Hornbach Baumarkt AG in Deutschland**. „Viele Menschen machen es sich bereits jetzt schön in Haus, Wohnung und Garten. Einige werden den Urlaub daheim verbringen und wollen die Zeit bis zum Beginn der Ferien vielleicht nutzen, um noch ein Projekt umzusetzen: ein Schaukelgerüst für die Kinder aufbauen, die Terrasse überdachen, eine neue Duschkabine einbauen oder das Wohnzimmer frisch tapezieren. Wir möchten sie nicht daran hindern, diese Projekte noch vor dem Inkrafttreten der Mehrwertsteuersenkung anzugehen. Mit der nachträglichen Gutschrift geben wir ihnen die Sicherheit, dass ihre Projektkosten im Monat vor Inkrafttreten des neuen Mehrwertsteuersatzes nicht höher ausfallen als danach.“
*gerundet 2,5% (regulärer MwSt-Satz) bzw. 1,9% (reduzierter MwSt-Satz)
**Weitere Informationen: www.hornbach.de/aktuelles/infos-zur-mehrwertsteuer-senkung/
Quelle: Florian Preuss