Verursacht ein Hund einen Schaden, sorgt eine Hundehaftpflichtversicherung dafür, dass für den Besitzer des Vierbeiners ein Schutz vor den finanziellen Folgen gewährleistet wird.
Wie wichtig die Versicherung ist, kann daran erkannt werden, dass sie in vielen deutschen Bundesländern bereits zur Pflichtversicherung für Halter von Hunden geworden ist. Hundebesitzer müssen in diesen Ländern nicht nur die Versicherung an sich nachweisen, sondern ebenfalls die entsprechende Versicherungssumme der Hundehaftpflicht.
Wovor eine Hundehaftpflichtversicherung schützt und was bei ihrem Abschluss zu beachten ist, erklärt der folgende Artikel.
Hundebesitzer: Die gesetzliche Haftung
Der Halter eines Hundes muss für Schäden aufkommen, die sein Hund verursacht. Langfristige Zahlungsverpflichtungen können in diesem Zusammenhang besonders durch Renten- oder Schmerzensgeldzahlungen bei Personenschäden entstehen. In vielen Fällen können diese durch die persönlichen Ersparnisse kaum erbracht werden.
Damit bietet die Hundehaftpflichtversicherung nicht nur einen wichtigen Schutz für den Halter des Vierbeiners, sondern auch für den Geschädigten. Im Schadensfall kann der Versicherte seine Versicherung kontaktieren, welche für den entstandenen Schaden aufkommt.
Die wichtigsten Leistungen der Hundehaftpflicht
Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt jegliche Haftpflichtschäden, welche durch den Hund des Versicherten verursacht werden. Versichert sind die Schäden stets bis zu der Deckungssumme, die vertraglich vereinbart ist.
Alle Hundehaftpflichtversicherer kommen dabei sowohl für Vermögens- und Sachschäden als auch für Personenschäden auf. Allerdings können sich ihre Deckungssummen durchaus stark voneinander unterscheiden. Eine Deckungssumme, die weniger als fünf Millionen Euro beträgt, ist generell nicht zu empfehlen. Mindestens sollte die Versicherungssumme zehn Millionen Euro vorsehen.
Es gibt darüber hinaus allerdings noch eine Vielzahl weiterer Leistungen, welche von einer guten Hundehaftpflichtversicherung abgedeckt werden sollten. Zu diesen zählen beispielsweise:
- Ungewollter Deckakt
- Forderungsausfalldeckung
- Flurschäden
- Auslandsschutz
- Hüten durch Dritte
- Mietsachschäden
- Welpen
Der Verzicht auf Maulkorb- und Leinenzwang
Bei dem Verzicht auf Maulkorb- und Leinenzwang handelt es sich um einen Punkt, der nur von wenigen Versicherungen angeboten wird. Oft wird zwar kein grundsätzlicher Leinenzwang vorgeschrieben, allerdings wird dann verlangt, dass stets die geltenden gesetzlichen Regelungen eingehalten werden. Dies bedeutet, dass der Hund zwar ohne Leine geführt werden kann, allerdings dem Leinenzwang einer Kommune oder einer Stadt immer Folge geleistet werden muss – ansonsten greift der Versicherungsschutz im Falle eines Schadens nicht.
Hundehalter, die einen großen Wert darauf legen, dass sie sich auf den Schutz ihrer Hundehaftpflichtversicherung auch dann verlassen können, wenn gegen den Maulkorb- und Leinenzwang verstoßen wird, sollten nicht darauf verzichten, die detaillierten Versicherungsbedingungen gründlich zu studieren. Wird in den Versicherungsbedingungen formuliert, dass die gesetzliche Haftpflicht auch bei einem Führen ohne Maulkorb oder Leine mitversichert ist, ist die Einhaltung von Maulkorb- und Leinenzwang nicht nötig.
Die Haftungsausschlüsse
Im Rahmen einer Hundehaftpflichtversicherung gibt es allerdings auch bestimmte Schäden, die von dem Schutz der Versicherung stets ausgeschlossen sind. Zu diesen gehören beispielsweise die gewerbliche Nutzung des Hundes oder die sogenannten Eigenschäden. Wachdienste oder Jäger, die ihre Vierbeiner im Kontext ihrer beruflichen Tätigkeit einsetzen, müssen so eine betriebliche Hundehaftpflichtversicherung abschließen, um ihren Hund vollumfänglich abzusichern.
Bei dem Abschluss der Hundehaftpflichtversicherung sollte stets penibel darauf geachtet werden, welche Leistungen zugesichert werden und wie die Bedingungen formuliert sind. Die optimale Hundehaftpflichtversicherung enthält alle Leistungen, die für den individuellen Hundehalter von Bedeutung sind.