Das Veterinäramt des Rhein-Neckar-Kreises informiert
(zg) Auch im Rhein-Neckar-Kreis sind in jüngster Zeit mehrere Fälle der unerlaubten Einfuhr von Hundewelpen aus dem Ausland bekannt geworden. Dabei wird häufig nicht nur beim Handel und Transport, sondern bereits bei der Aufzucht gegen eine Vielzahl von tierschutzrechtlichen Bestimmungen verstoßen, informiert das Veterinäramt des Rhein-Neckar-Kreises.
Nach dem Tierschutzgesetz braucht derjenige, der gewerblich mit Tieren handeln will, eine Erlaubnis des zuständigen Veterinäramts. Seit August 2014 sind außerdem das Verbringen und die Einfuhr von Wirbeltieren nach Deutschland gegen Entgelt sowie die entgeltliche Vermittlung der Abgabe solcher Tiere erlaubnispflichtig. Auch bei der Haltung und Betreuung der Tiere sind die Anforderungen des Tierschutzgesetzes zu beachten. Danach muss derjenige, der ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen, und verhaltensgerecht unterbringen.
Für die Haltung von Hunden gilt ergänzend die Tierschutz-Hundeverordnung. Ein Welpe darf nach dieser Verordnung erst im Alter von über 8 Wochen vom Muttertier getrennt werden. Neben tierschutzrechtlichen Anforderungen an den Transport sind beim Handel mit Hundewelpen außerdem tierseuchenrechtliche Vorgaben zu beachten: So dürfen Hundewelpen aus anderen EU-Mitgliedstaaten nur dann nach Deutschland verbracht werden, wenn sie mit einem Mikrochip gekennzeichnet sind und eine gültige Tollwutschutzimpfung besitzen. Beides muss in einen EU-Heimtierausweis eingetragen sein. Darüber hinaus muss die Gesundheit des Tieres innerhalb von 48 Stunden vor dem Transport von einem dafür zugelassenen Tierarzt in einem speziellen Gesundheitszeugnis bestätigt werden.
Da die Tollwutimpfung in der Regel erst im Alter von 12 Wochen durchgeführt wird und es danach 21 Tage dauert, bis ein gültiger Impfschutz erreicht wird, können Hundewelpen aus tierseuchenrechtlichen Gründen erst ab einem Alter von 15 Wochen nach Deutschland verbracht werden. „Jüngere Tiere können angesichts ihres Alters noch gar keinen Impfschutz haben, weil sie noch nicht immunkompetent sind, selbst wenn man in den Herkunftsländern impfen wollte“, betont der Leiter des Veterinäramtes, Dr. Lutz Michael.
Er bittet Kaufinteressenten darum, vor allem bei Online-Angeboten Welpen und Züchter kritisch zu überprüfen. Fehlerhafte oder fehlende Begleitpapiere, Schnäppchenpreise, der Verkauf „aus dem Kofferraum“ und ein schlechter Gesundheitszustand des Tieres seien die häufigsten Indizien für einen illegalen Handel, den man keinesfalls unterstützen sollte. Mitleidskäufe erzeugten nur weiteres Tierleid durch schlechte Haltungsbedingungen in den Herkunftsländern und Transportstress sowie ggf. hohe Folgekosten durch erforderliche tierärztliche Behandlungen und behördlich angeordnete Quarantänemaßnahmen aufgrund einer fehlenden Tollwutimpfung.
Quelle: Silke Hartmann