Wenn es mit dem Auto ins Ausland geht, ist es sehr wichtig, das Auto im Vorfeld mit dem richtigen Autozubehör auszustatten. Dies kann Ihnen im Falle eines Verkehrsunfalls im erheblichen Maße weiterhelfen. Leider wissen nur die wenigsten Autofahrer, welches Zubehör tatsächlich in das Fahrzeug gehört. Aus diesem Grund haben wir für Sie die wichtigsten Aspekte aufgelistet. Mithilfe dieses Autozubehörs steht Ihrem perfekten Urlaub garantiert nichts mehr im Wege.
Welches Autozubehör darf während eines Auslandaufenthaltes nicht fehlen?
Bevor es mit der Auslandreise losgehen kann, ist es sehr wichtig, dass Sie sich im Vorfeld über die entsprechenden gesetzlichen Regelungen in Ihrem Zielland informieren. Nicht überall gelten die gleichen Gesetze und Regeln wie in Deutschland. Dies bezieht sich beispielsweise auf die Gültigkeit des Verbandskastens oder die Anzahl der Warnwesten. Diese beiden Gegenstände sollten auf jeden Fall an Board sein. Zudem dürfen das Ersatzlampenset und der Feuerlöscher nicht vergessen werden. Sollte eine Lampe des Fahrzeuges defekt sein, kann diese ganz einfach mithilfe des Ersatzlampensets ausgetauscht werden. Der Feuerlöscher spielt im Fall eines Brandes eine sehr wichtige Rolle und muss genau deswegen unbedingt im Fahrzeug verstaut werden. Das Warndreieck gehört selbstverständlich auch zu dem Autozubehör, das auf keinen Fall vergessen werden darf. In den vergangenen Jahren hat sich Autokamera ebenfalls zu einem sehr beliebten Autozubehör während des Auslandsaufenthalts entwickelt.
Dürfen Autokameras im Ausland verwendet werden?
Diese Frage muss für jedes Urlaubsland ganz individuell beantwortet werden. Es gibt einige Länder wie zum Beispiel Ungarn, Spanien, Italien oder die Niederlande, in denen sich die Nutzung einer Autokamera als völlig unproblematisch gestaltet. Jedoch gibt es auch andere Länder, in denen die Verwendung einer Autokamera strengstens verboten ist. Sollte der Fahrer gegen dieses Verbot verstoßen, muss er mit einer hohen Geldbuße rechnen. Einige Länder wie zum Beispiel in Österreich erleben die Nutzung einer Autokamera nur dann, wenn dieses im Vorfeld genehmigt wurde. Ansonsten ist auch hier die Nutzung strafbar.
Die Autokamera – ein Must have während des Auslandsurlaubes
Bevor die Reise beginnt, sollten Sie sich im Vorfeld erkundigen, ob eine Autokamera an Ihrem gewählten Reiseziel verwendet werden darf. Sowohl in Frankreich als auch in Finnland oder Dänemark dürfen die Autokameras ohne Probleme zum Einsatz kommen. Im Falle eines Verkehrsunfalls kann das aufgezeichnete Bildmaterial sogar als Beweismittel bei der Polizei verwendet werden. Es ist jedoch sehr wichtig, dass die Autokamera während ihres Einsatzes nicht gegen die bestehende Datenschutz-Grundverordnung verstößt. Wie es der Name bereits verrät, darf das aufgezeichnete Bildmaterial weder veröffentlicht noch an Dritte weitergegeben werden. Diese Aspekte sollten auch bei der Auslandsnutzung nicht in Vergessenheit geraten. Jedoch bringt die Autokamera auch eine Vielzahl von positiven Aspekten während des Auslandsurlaubs mit sich. Zum einen können Sie mithilfe der Autokamera die gesamte Fahrtstrecke als Erinnerung aufzeichnen. Dies ist sehr interessant, vor allem, wenn während der gesamten Route verschiedene Länder durchkreuzt werden. Die zahlreichen Funktionen und Eigenschaften der Autokamera erleichtern dem Fahrer zudem die Fahrt und verleihen diese ein hohes Maß an Sicherheit. Dazu trägt vor allem das Fahrassistenzsystem bei. Im Ausland gelten in der Regel andere Geschwindigkeitsbegrenzungen und Verkehrszeichen als in Deutschland. Durch die Verkehrszeichenerkennung wird der Fahrer frühzeitig auf aufkommende Verkehrszeichen aufmerksam gemacht. Durch das Fahrassistenzsystem kann der Fahrer seinen uneingeschränkten Fokus auf die Straße richten und sich somit voll und ganz auf den Verkehr konzentrieren. Dies spielt vor allem im Ausland eine sehr wichtige Rolle. Da uns die dortigen Straßen unbekannt sind. Die Autokamera übermittelt dem Fahrer nicht nur Informationen über den eigenen Fahrstil und das eigene Fahrzeug, sondern auch über annähernde Fahrzeuge.
Dadurch kann der Fahrer seinen Fahrstil an die entsprechende Verkehrssituation anpassen. Eine der entschiedensten Eigenschaften ist wohl die Rolle im Falle eines Unfalls. Mithilfe der Loop-Funktion kann die gesamte Fahrtstrecke aufgezeichnet werden. Sollte es während der Fahrt zu einem Unfall kommen, oder einem Schaden am Fahrzeug kommen, kann dies mithilfe der Autokamera nachvollzogen werden. Das gesammelte Bild- und Videomaterial kann unter bestimmten Voraussetzungen sowohl bei der Polizei als auch bei einer Anklage als Beweismaterial verwendet werden. Diese Regelung gilt jedoch nicht in jedem Ausland. In Länder wie beispielsweise Belgien, der Schweiz oder Portugal ist der Einsatz einer Autokamera strengstens verboten und kann mit Geldstrafen bestraft werden. Die Dashcam kann nicht nur im Fahrzeug, sondern auch auf dem Fahrrad zum Einsatz kommen. Sollten Sie während Ihres Auslandsaufenthalts eine Radtour unternehmen, können Sie die entsprechende Route mit der Autokamera aufzeichnen. In einem solchen Fall kann die Dashcam sowohl am Lenker als auch am Helm des Fahrers angebracht werden.
Wenn auch Sie vor Ihrem nächsten Auslandsaufenthalt, dann vergessen Sie nicht im Vorfeld Ihr Autozubehör zu überprüfen. Die Autokamera sollte dabei ganz oben auf Ihrer Check-Liste stehen.