Das neue Jahr bringt wieder steigende Fernwärmepreise – zumindest in Böblingen. Nachdem die Stadtwerke bereits 2015 ordentlich an der Preisschraube gedreht hatten, stehen auch für 2017 deutliche Erhöhungen an. Im Strom- und Gasmarkt sind ungebremsten Preiserhöhungen durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorläufig noch ein Riegel vorgeschoben – die Regelung ist bis Ende 2017 befristet. Außerdem haben Kunden hier die Möglichkeit, mit einem Anbieterwechsel auf eine Preissteigerung zu reagieren. Für den Fernwärmemarkt ist beides nicht möglich: Denn der § 29 GWB, der eine wirksame kartellrechtliche Preisaufsicht ermöglicht, gilt nicht für den Fernwärmesektor. Ein Anbieterwechsel ist nicht möglich, da es keinen Markt mit mehreren Versorgern gibt, sondern eine Monopolstruktur mit einem Energielieferer. Auch ein Wechsel des Heizsystems ist häufig nur mit aufwendigen und kostenintensiven Umbauten oder gar nicht möglich.
„Im Fernwärmesektor ist dringend eine stärkere Berücksichtigung der Verbraucherinteressen geboten. Er sollte daher unbedingt im aktuellen Gesetzgebungsverfahren zum GWB in den § 29 GWB aufgenommen werden“, sagt Dr. Günter Schwinn, Abteilungsleiter Bauen, Wohnen, Energie der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Die Gründe, die eine wirksame kartellrechtliche Preisaufsicht im Strom- und Gasmarkt erfordern, gelten erst Recht für das Fernwärmemonopol“, so Schwinn weiter. Außerdem fordert die Verbraucherzentrale eine Entfristung des § 29 GWB.
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.