Die Sushi-Wrap GmbH bot etwa am Stuttgarter Hauptbahnhof ein Produkt mit der Aussage zum Verzehr an, es wäre „Krebsfleisch (Surimi)“ enthalten. Zu finden war die Aussage sowohl in der Auslage als auch auf der Internetseite des Unternehmens.
Richtig ist aber, dass es sich bei Surimi um zerkleinertes, mit Wasser gewaschenes Fischmuskelfleisch ohne Faserstruktur handelt. Werden, wie von Sushi-Wrap GmbH vorgenommen, Krebstiere oder ein Weichtiererzeugnis durch Einsatz von Surimi nachgemacht, ist die korrekte Bezeichnung „Krebsfleischimitat aus Fischmuskeleiweiß geformt“.
„Wenn Imitat drin ist, muss auch ‚Imitat‘ drauf stehen“, stellt Christiane Manthey Abteilungsleiterin Lebensmittel und Ernährung bei der Verbrau-cherzentrale Baden-Württemberg fest. Alles andere ist Verbrauchertäuschung.
Mit der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hat das Unternehmen jetzt zugesagt, die irreführenden Angaben nicht mehr zu verwenden.
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.