Bleiben Sie informiert  /  Samstag, 28. Dezember 2024

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Inkassokosten im Visier: Gebühren deutlich zu hoch

4. Januar 2017 | Das Neueste, Verbraucherinformationen

Inkassoschreiben sind überwiegend standardisiert und bestehen aus vorformulierten Textbausteinen. Dennoch verlangen Inkassodienstleister häufig eine unverhältnismäßig hohe Gebühr, wie eine Auswertung der Verbraucherzentralen ergab. Sie fordern eine klare Regulierung der Gebühren.

Mehr als 1110 Schreiben von Inkassodienstleistern wurden von den Verbraucherzentralen erfasst und ausgewertet. Das Ergebnis: In 66 Prozent der Fälle wurde eine unverhältnismäßige Gebühr verlangt. Inkassodienstleister dürfen ihre Gebühren in Anlehnung an die Vergütung von Rechtsanwälten berechnen. Der Unterschied: Während Anwälte für einfache Tätigkeiten einen Gebührensatz von 0,3 ansetzen und nur für komplexe Fälle ein höherer Faktor (z.B. 1,3) verlangt wird, berechnen einige Inkassodienstleister mehr. „Obwohl Inkassoschreiben in den meisten Fällen standardisiert sind und lediglich aus den immer gleichen Textbausteinen bestehen, werden regelmäßig statt einer angemessenen Gebühr weitaus höhere Gebühren von circa 1,1 bis 1,3 verlangt“, sagt Julia Woywod-Dorn, Juristin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. In konkreten Zahlen ausgedrückt: Bei einer ursprünglichen Forderung von bis zu 500 Euro können Inkassokosten mit Auslagen und Mehrwertsteuer statt 19,28 Euro (0,3-Gebühr) oder 32,13 Euro (0,5-Gebühr) schnell 77,11 Euro (1,2-Gebühr) betragen.

Anzeige SwopperEinige Inkassodienstleister verlangen außerdem Phantasiegebühren und Aufschläge, wie beispielsweise eine „Reaktivierungsgebühr“ oder eine „Vernunftsapellgebühr“. Auch kann eine Doppelbeauftragung von Inkassodienstleister und Anwalt zu doppelten Gebühren führen. Woywod-Dorn: „Gläubiger sind verpflichtet, die Verfahrenskosten möglichst gering zu halten“. Die Verbraucherzentralen raten außerdem davon ab, eine oft angebotene, aber gebührenpflichtige Ratenzahlungsvereinbarung zu unterzeichnen. „Diese Angebote sind oft teuer und an ein Schuldanerkenntnis gekoppelt“, so Woywod-Dorn weiter. „Die Untersuchung hat gezeigt, dass eine klare Regelung der Inkasso-Gebühren notwendig ist!“.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

Das könnte Sie auch interessieren…

Patent- und Markenzentrum hilft beim Schutz von Ideen

Patent- und Markenzentrum: Kostenlose Erstberatung für Erfinderinnen und Erfinder, Start-Ups und Kreative Das Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg (PMZ), angesiedelt beim Regierungspräsidiums Stuttgart (RPS), informiert kostenlos, neutral und vertraulich bei...

Vorsicht beim Silvesterfeuerwerk

Am morgigen Samstag (28. Dezember) startet in diesem Jahr der Verkauf von Silvesterfeuerwerk für Verbraucherinnen und Verbraucher Umweltministerin Thekla Walker und Gesundheitsminister Manne Lucha betonen: „Nur, wenn Silvesterfeuerwerk korrekt und den Vorgaben...

Michael Busch meets Tony Kaltenberg

Konzert mit Akustikgitarren-Abend Die Werkstattbühne präsentiert, ein ganz besonderes musikalisches Highlight. Die Begegnung zweier Fingerstyle-Gitarristen und Komponisten – Michael Busch und Tony Kaltenberg. Michael Busch ist bekannt für seinen einzigartigen Stil,...

Hier könnte Ihr Link stehen

 Sinsheim – Veranstaltungen / Gewerbe

Hier könnte Ihr Link stehen

Werbung

Themen

Zeitreise

Archive