Das Wirtschaftsministerium hat den diesjährigen Innovationspreis des Landes für kleine und mittlere Unternehmen ausgeschrieben. Damit werden unkonventionelle Ideen des Mittelstandes für innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen ausgezeichnet..
„Ohne Innovationen kann es weder in der Wirtschaft noch in der Gesellschaft einen Fortschritt geben. Mit 4,9 Prozent des Bruttoinlandsprodukts fließt in Baden-Württemberg so viel Geld in Forschung und Entwicklung wie in keinem anderen Bundesland. Und das soll auch so bleiben. Denn wir wollen, dass sich Baden-Württemberg auch in Zukunft als führender Innovations- und Wirtschaftsstandort positioniert. Um im internationalen Wettbewerb Schritt halten zu können, wird die Geschwindigkeit von Innovationsprozessen immer wichtiger“, sagte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut anlässlich der Veröffentlichung der diesjährigen Ausschreibung.
Preis für Ideenreichtum und Kreativität des Mittelstandes
„Mit dem Innovationspreis des Landes zeichnen wir den Ideenreichtum und die Kreativität unseres Mittelstandes aus. Denn er ist das Rückgrat unserer Wirtschaft. Unser Ziel ist es, die klugen Köpfe wie auch die führende technologische Position unserer Südwestwirtschaft sichtbar zu machen und anderen Mut, Neugier und Phantasie für Veränderungen zu geben“, erklärte die Ministerin.
Seit 1985 ehrt der Preis unkonventionelle Ideen für innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Er ist mit insgesamt 50.000 Euro dotiert und dem früheren Wirtschaftsminister Dr. Rudolf Eberle (1926-1984) gewidmet.
„Ganz egal aus welcher Branche und auf welchem Gebiet. Nutzen Sie die Chance, Ihre Innovation einer hochkarätig besetzten Expertenjury zu präsentieren“, so Hoffmeister-Kraut.
Mit dem Preis sollen kleine und mittlere Unternehmen der Industrie und des Handwerks für beispielhafte Leistungen bei der Entwicklung oder Anwendung neuer Produkte und technischer Verfahren moderner Technologien ausgezeichnet werden.
Rahmenbedingungen des Wettbewerbs
Bewerbungen können bis zum 31. Mai 2019 eingereicht werden. An dem Wettbewerb können Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten, einem maximalen Jahresumsatz von bis zu 100 Millionen Euro und Sitz in Baden-Württemberg teilnehmen. Die eingereichten Bewerbungen werden von einer Fachjury aus Wirtschaft und Wissenschaft nach technischem Fortschritt, besonderer unternehmerischer Leistung und nachhaltigem wirtschaftlichen Erfolg bewertet. Die Preise werden am 12. November 2019 im Rahmen einer öffentlichen Preisverleihung verliehen.
Ergänzend dazu hat die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft einen Sonderpreis in Höhe von 7.500 Euro ausgelobt, der an ein junges Unternehmen vergeben werden soll.
Weitere Informationen zum Wettbewerb, die Ausschreibungsunterlagen und Eindrücke der letztjährigen Preisverleihungen gibt es auf innovationspreis-bw.de oder bei den Handwerks-, Industrie- und Handelskammern und dem Patent- und Markenzentrum Baden-Württembergdes Regierungspräsidiums Stuttgart.
Innovationspreis Baden-Württemberg: Ausschreibungsunterlagen (PDF)
Innovationspreis Baden-Württemberg: Preisverleihung 2018
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau