Schnell ein Bild aus dem Netz gezogen, das Lieblingslied heruntergeladen oder das selbstgedrehte Video ins eigene Facebook-Profil eingestellt – durch das Mitmach-Web haben Nutzer viele Möglichkeiten, Inhalte zu generieren. Diese Freiheit hat jedoch Grenzen: Nicht alle Daten dürfen von jedem in jeder Form genutzt und verbreitet werden. Problematisch ist neben illegalen Downloads von Bildern, Videos, Software oder Musik vor allem auch der Umgang mit selbst erstellten Inhalten. Das ist der Fall, wenn auf den Aufnahmen Bekannte, Familienmitglieder oder Arbeitskollegen zu sehen sind. Vielen ist nicht bewusst, dass sie diese Inhalte nicht einfach ohne die Erlaubnis der darin Gezeigten im Internet verbreiten dürfen. Gerade wenn Dritte in peinlichen oder erniedrigenden Situationen gezeigt werden, wird aus dem scheinbar harmlosen Spaß schnell strafbares Verhalten.
Tipps:
– Heimliche Film- und Bildaufnahmen von Dritten sind nicht erlaubt – deren Veröffentlichung im Internet ist strafbar.
– Achten Sie darauf, für welche Nutzung Inhalte Dritter freigegeben sind und nutzen Sie diese ausschließlich in der zugelassenen Form. Beachten Sie dabei, dass Veränderungen der Inhalte ausgeschlossen sind.
Weitere Tipps finden Sie im Faltblatt „Persönlichkeits- und Urheberrechte“
unter: www.polizei-beratung.de/klicksmomente/urheberrechte
Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention