„IHR BONUS Anspruch ist in großer Gefahr! Ich kläre Sie über die aktuelle Situation und die ALTERNATIVEN auf. Bitte vereinbaren Sie einen kurzen, persönlichen Gesprächstermin mit mir. Handeln Sie lieber JETZT!“ (Hervorhebung gemäß vorliegender Mitteilung). Ein als gebundener Versicherungsvertreter zugelassener Finanzberater wandte sich mit dieser scheinbar dringenden Warnung und Aufforderung an eine Kundin. Allerdings ohne erkennbaren Grund, denn im vorliegenden Fall war ein Bonus-Anspruch vertraglich vereinbart. Die Drohung, dieser Anspruch sei in Gefahr, war somit irreführend.
„Die Kündigungswelle scheint manchen Bausparkassen noch nicht zu reichen. Sie oder ihre Berater versuchen zusätzlich, mit Alternativangeboten und leeren Drohungen Kunden aus für sie lukrativen Altverträgen zu drängen“, beobachtet Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Verbraucherzentrale hat den Berater aufgrund seiner irreführenden Behauptung abgemahnt. Dieser hat eine Unterlassungserklärung abgegeben und sich verpflichtet, Mitteilungen an seine Kunden mit diesem Inhalt künftig zu unterlassen, wenn der Bonus erkennbar nicht in Gefahr ist.
Nauhauser ruft Betroffene dazu auf, wachsam zu sein, wenn Finanzberater drohen, dass der Bonus in Gefahr sei oder wenn Verbraucher ganz dringend einen Beratungstermin zu einem bestehenden Vertrag vereinbaren sollen: „Geht es den Bausparkassen darum, Kunden aus alten gut verzinsten Verträgen herauszudrängen, werden wir das prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten“, betont Nauhauser. Weitere Informationen zur Kündigungswelle der Bausparkassen: www.vz-bw.de/bausparkassen
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.