Erklärung der frauenpolitischen Sprecherin und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag von Baden-Württemberg Charlotte Schneidewind-Hartnagel zum Internationalen Frauentag:
(zg) „Mehr als die Hälfte der Bevölkerung in Baden-Württemberg sind Frauen und Mädchen, und ihre Lebensverläufe und Biografien sind vielfältig. Die Landtagsfraktion der Grünen setzt sich in allen Politikfeldern dafür ein, noch bestehende geschlechtsspezifische Benachteiligungen abzubauen. Ziel ist das selbstbestimmte und partnerschaftliche Miteinander von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen. Der 8. März, der von vielen Frauenorganisationen und -verbänden dazu genutzt wird, um auf Defizite bei der geschlechtergerechten Beteiligung in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft hinzuweisen, ist auch für uns Anlass, um der Bedeutung der politischen Mitgestaltung von Frauen Nachdruck zu verleihen. Baden-Württemberg braucht seine Frauen – erst recht in der Kommunalpolitik. Wir brauchen ihren Blick auf die Realität, ihre Kompetenz und Kreativität in der politischen Willensbildung.
Auch wenn der Frauenanteil in den kommunalen Gremien im Laufe der Jahre leicht gestiegen ist, entspricht die Repräsentanz von Frauen in den Gemeinderäten – und in noch stärkerem Umfang in den Kreistagen des Landes – bei Weitem nicht dem weiblichen Bevölkerungsanteil. Wir loben uns immer als besonders fortschrittlich und besonders demokratisch – bei der Beteiligung von Frauen am politischen Geschehen und an politischen Entscheidungen – sind wir alles andere, im Gegenteil; hier sind einige Entwicklungsländer schon weiter fortgeschritten als wir. Der Frauenanteil im Landtag, in den Kreistagen und den Gemeinderäten in Baden-Württemberg entspricht in etwa den Verhältnissen in Indien.
Im Hinblick auf eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an der politischen Willensbildung kann und muss dieser Prozess beschleunigt werden. Neben möglichen Änderungen am Wahlsystem sind dazu gesellschaftliche Rahmenbedingungen zu verändern. Wissenschaftliche Studien weisen darauf hin, den Fokus des Handelns dabei weniger auf die Individuen als auf die Strukturen zu legen.
Deshalb werden wir GRÜNEN zusammen mit dem Koalitionspartner die auf Basis des Grundgesetzes derzeit bestehenden Möglichkeiten mittels einer Soll-Formulierung in § 9 des Kommunalwahlgesetzes ausschöpfen. Baden-Württemberg wird nun das erste Bundesland, das die geschlechtergerechte Aufstellung von Wahllisten gesetzlich einfordert. Wir GRÜNEN sehen diese Soll-Bestimmung mit stark appellativem Charakter als ersten Schritt, dem weitere folgen werden.“
Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen