am Dienstag, 2. April, 14 Uhr:
Jahresbericht und Förderung der Erziehungsberatungsstellen/Psychologischen Beratungsstellen sowie Pflegegeld für Kinder und Jugendliche sind unter anderem die Themen
Landrat Stefan Dallinger lädt zur öffentlichen Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Kreistags des Rhein-Neckar-Kreises ein, die am Dienstag, 2. April, um 14 Uhr im Sitzungssaal 5. OG des Landratsamtes in Heidelberg, Kurfürsten-Anlage 38 – 40, stattfindet.
Zunächst wird der Jahresbericht 2018 der Erziehungsberatungsstellen und Psychologischen Beratungsstellen vorgestellt. 8 Beratungsstellen mit rund 24 Fachkräften stehen den im Rhein-Neckar-Kreis lebenden Kindern, Jugendlichen und ihren Familien zur Verfügung. Im vergangenen Jahr haben die für den Landkreis und Heidelberg tätigen Anlaufstellen 3359 Fälle bearbeitet.
Danach fasst der Jugendhilfeausschuss über verschiedene Förderungen Beschluss. Die Erziehungsberatungsstellen und Psychologischen Beratungsstellen sollen, angelehnt an die durchschnittliche Lohnentwicklung der letzten Jahre, jährlich 2,5 Prozent mehr an Förderung erhalten. Ebenso schlägt Landrat Dallinger den Ausschussmitgliedern vor, die Förderung des Kinderschutz-Zentrums der AWO Heidelberg e.V. ab 2020 um rund 30.000 € zu erhöhen sowie anschließend ab 2021 um 2,5 Prozent jährlich anzupassen. Das Kinderschutz-Zentrum ist ein wichtiger Partner des Jugendamtes im Bereich Kinderschutz. Durch seinen Beratungsschwerpunkt „Gewalt“ und mit seiner Vernetzung in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutzzentren ist es für Kinder, Jugendliche und Familien eine große Hilfe – auch in eventuellen Strafverfahren.
Anschließend bittet Landrat Dallinger die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, die Verwaltung mit dem Abschluss einer Fördervereinbarung mit dem Kreisjugendring e.V. zu beauftragen.
In der Vollzeitpflege für Kinder und Jugendliche empfiehlt der Deutsche Verein monatliche Pauschalbeträge für die Kosten der Pflege und Erziehung. Dazu sollen die Empfehlungen zu Leistungen zum Unterhalt (Pflegegeld) für Kinder und Jugendliche in Vollzeitpflege rückwirkend zum 1. Januar 2019 übernommen werden. Zum Schluss der Sitzung berichtet die Verwaltung über den Ausbaustand der Schulsozialarbeit im Rhein-Neckar-Kreis. Der Landkreis fördert mit 1,2 Mio. € an 132 Schulen in 35 Gemeinden anteilig die Stellen der Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter.
Quelle: Silke Hartmann