Erweitertes Führungszeugnis, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und Vollzeitpflege auf der Tagesordnung
Mit dem erweiterten Führungszeugnis für neben- und ehrenamtlich tätige Perso-nen in der Jugendhilfe, dem Jahresbericht der Erziehungsberatungsstellen / Psy-chologischen Beratungsstellen und der Problematik der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge im Rhein-Neckar-Kreis befasst sich der Jugend-hilfeausschuss am Dienstag, 19. Mai 2015. In der öffentlichen Sitzung, die um 14 Uhr im Sitzungssaal 5. OG des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis, Kurfürsten-Anlage 38 – 40 in Heidelberg beginnt, beschließen die Ausschussmitglieder zudem über die Übernahme der Empfehlungen zu Leistungen zum Unterhalt (Pflegegeld) für Kinder und Jugendliche in Vollzeitpflege.
Das Bundeskinderschutzgesetz beinhaltet den Ausschluss von einschlägig vorbestraften Personen auch bei ehren- und nebenamtlichen Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe. Mit der Einführung der Regelung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses soll dabei verhindert werden, dass Personen, die wegen einschlägiger Straftatbestände rechtskräftig verurteilt wurden, in kinder- und jugendnahmen Bereichen beschäftigt werden. Das Jugendamt wird künftig entsprechende Vereinbarungen mit freien Trägern der Jugendhilfe und Vereinen abschließen, damit diese sicherstellen, dass keine einschlägig vorbestraften Personen in Wahrnehmung der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe Minderjährige beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder vergleichbare Kontakte zu ihnen haben. Vereine und Verbände sollen durch Öffentlichkeitsarbeit und Informationsveranstaltungen seitens des Jugendamtes auf die neuen Regelungen aufmerksam gemacht werden. Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses werden über die rechtlichen Voraussetzungen informiert und gebeten, dem Vorgehen des Jugendamtes hinsichtlich der angestrebten Vereinbarungen zuzustimmen.
Weiterhin bittet Landrat Stefan Dallinger die Mitglieder des Jugendhilfeausschus-ses, vom Jahresbericht der Erziehungsberatungsstellen / Psychologischen Bera-tungsstellen im Rhein-Neckar-Kreis und in Heidelberg Kenntnis zu nehmen und informiert über den Sachstand bei der Förderung der Erzie-hungsberatungsstellen.
Der starke Zustrom von Flüchtlingen beschäftigt nicht nur das Ordnungsamt, sondern auch das Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises, da auch immer mehr minderjährige Flüchtlinge nach Deutschland kommen. Sind diese unbegleitet und halten sich weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte im Inland auf, ist das Jugendamt gesetzlich verpflichtet, sie in Obhut zu nehmen. Das Jugendamt kümmert sich um deren Aufnahme, Unterkunft und Betreuung. Der Jugendhilfeausschuss wird in der Sitzung über die aktuelle Entwicklung im Rhein-Neckar-Kreis, über das Vorgehen der Zuweisung aus der Landeserstauf-nahmeeinrichtung in Karlsruhe sowie über die Unterbringung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge informiert, die direkt im Rhein-Neckar-Kreis in Obhut genommen werden. Demnach verzeichnete das Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises bis Sommer 2014 im Durchschnitt pro Jahr acht Unterbringungen, seither steigen die Zahlen aber stetig an. Der Anstieg zieht nicht nur einen großen Verwaltungsaufwand nach sich, sondern hat zudem auch Auswirkungen auf die bestehende Platzkapazität in den stationären Jugendhilfeeinrichtungen in der Region.
Die Dokumente zur Sitzung können Sie hier abrufen:
Sitzungsvorlagen<http://93.122.78.25/sdnet/tops/?__=LfyIfvCWq8SpBQj0MjyGaxDZw8Vo8Xi2Re0GJ>
Quelle: Rhein Neckar Kreis