Polizei warnt besonders in der Faschingszeit vor der Partydroge
Mannheim/Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis (ots) – Faschingszeit ist Partyzeit. Doch Vorsicht. Partybesucher sollten auf ihre Getränke aufpassen. Denn auf Festen, in Diskotheken oder Lokalen machen Unbekannte ihre Opfer durch sogenannte K.O.-Tropfen willenlos oder sogar bewusstlos, um sie anschließend zu berauben oder zu vergewaltigen. Die Polizei zeigt, wie sich jeder schützen kann. „Wer auf eine Party oder in eine Diskothek geht, sollte sein Getränk immer im Blick behalten und sich nichts von Unbekannten ausgeben lassen“, rät Gerhard Klotter, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Fühlt man sich nach einem Getränk unerklärlicherweise komisch, ist es wichtig, Freunde oder das Personal um Hilfe zu bitten, sofort zum Arzt zu gehen sowie Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Denn nur so können weitere Opfer vor Schaden bewahrt werden, so Klotter weiter. K.O.-Tropfen sind flüssige Drogen, die hilf-, willenlos oder gar bewusstlos machen. Insbesondere auf Partys oder in Diskotheken geben die Täter diese Tropfen heimlich in die offenen Getränke ihrer Opfer. Manchmal zum Spaß, häufig, aber um das Opfer auszurauben oder sich an ihm zu vergehen. Bei den zumeist farb- und geruchlosen Tropfen kann es sich um Medikamente (Narkose- und Beruhigungsmittel) oder sogenannte Partydrogen wie GBL (Gammabutyrolacton)oder GHB (Gammahydroxybutyrat) handeln. GBL ist eine chemische Substanz, die sich im Körper in GHB umwandelt. GBL/GHB ist in der Partyszene zum Eigenkonsum weit verbreitet und als Liquid Ecstasy, Liquid X, Liquid E, Fantasy, Soap oder G-Juice bekannt. In Deutschland unterliegt GHB dem Betäubungsmittelgesetz.
Die Einnahme von K.O.-Tropfen verlangsamt die Aktivitäten des Gehirns und des zentralen Nervensystems. Schon zehn bis zwanzig Minuten nach der Einnahme beginnt die Wirkung, die bis zu vier Stunden, zum Teil auch erheblich länger anhält. Nach anfänglicher Euphorie folgen Übelkeit, Schwindel und plötzliche Schläfrigkeit. Das Opfer wird willenlos, unter Umständen sogar bewusstlos. Hat es eine zu hohe Dosis erhalten, kann es zu ernsthaften Komplikationen bis ihn zum Erstickungstod durch Atemlähmung kommen. „Besonders gefährlich ist eine Kombination mit Alkohol oder anderen Drogen.
Häufig kann sich das Opfer gar nicht oder nur noch vage daran erinnern, was passiert ist“, erklärt Klotter. Hat man den Verdacht, K.O.-Tropfen bekommen zu haben, weil man sich nach dem Konsum eines Getränks anders fühlt, z.B. motorische oder psychische Auffälligkeiten spürt, die man sich nicht erklären kann, oder einen sogenannten Filmriss hat, sollte man schnellstens einen Arzt aufsuchen. K.O.- Tropfen können im Urin oder Blut nachgewiesen werden, allerdings nur bis wenige Stunden nach dem Konsum. Wichtig ist außerdem, bei der Polizei Anzeige zu erstatten. Denn das Verabreichen von K.O.-Tropfen kann verschiedene Straftatbestände erfüllen, z.B. gefährliche Körperverletzung oder Verstöße gegen das Betäubungs- bzw. Arzneimittelgesetz. „Nur mit Hilfe einer Anzeige ist es möglich, Täter zu ermitteln und mögliche weitere Opfer vor Schaden zu bewahren“, bekräftigt Klotter.
Tipps:
- Getränke bei der Bedienung bestellen und selbst entgegennehmen. - Von Unbekannten keine offenen Getränke annehmen. - Offene Getränke nicht unbeaufsichtigt lassen. - Bei Übelkeit Hilfe beim Personal suchen. - Freundinnen und Freunde achten aufeinander und lassen ihre Getränke nicht aus den Augen. - Freundinnen und Freunde holen im Ernstfall sofort ärztliche Hilfe für das Opfer und verständigen das Personal.
Diese Pressemitteilung sowie weitere Informationen gibt es im Internet unter: www.polizei-beratung.de/presse.
Zusatz Landeskriminalamt Baden-Württemberg: Das Landeskriminalamt BW stellt den Faschingsveranstaltern – und vereinen seit 2013 Plakate und Faltblätter zur Verfügung, um auf die Gefahren durch K.O.-Tropfen aufmerksam zu machen.
Quelle: Polizeipräsidium Mannheim
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