Der Ministerrat hat die Fortsetzung der Projektförderung im kommunalen Sportstättenbau beschlossen. Kultusministerin Gabriele Warminski-Leitheußer sieht in der Fortsetzung ein wichtiges Signal, um gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden und dem Landessportverband den Sportstättenbau auch weiterhin auf solide Beine zu stellen: „Eine gute Infrastruktur ist grundlegend für eine lebendige Sportentwicklung im Land. Deshalb unterstützen wir weiterhin die Kommunen und Sportverbände beim Neubau und der Sanierung von Sportstätten.“
Die derzeit geltenden kommunalen Sportstättenbauförderungsrichtlinien vom 8. November 2005 sind befristet bis zum 31. Dezember 2012. Der Kabinettsbeschluss sieht vor, diese ab 1. Januar 2013 in leicht veränderter Form erneut in Kraft zu setzen. „Die Kommunalen Landesverbände und der Landessportverband haben sich im Dialog mit uns für eine Fortführung der projektorientierten Sportstättenförderung ausgesprochen. Die Landesregierung ist interessiert daran, diese Zusammenarbeit auf Augenhöhe fortzusetzen“, sagt die Kultusministerin.
In die Richtlinien wurde eine bereits seit zwei Jahren praktizierte Verfahrenserleichterung für die Zuwendungsempfänger aufgenommen. Konkret wird auf die bisherige Abnahmekontrolle fertiggestellter Sportstätten im Rahmen eines Vorort-Termins verzichtet. „Wir haben uns für ein möglichst unbürokratisches und einfaches Förderverfahren eingesetzt“, betont die Ministerin. Die vereinfachte Regelung sei seit Juli 2010 mit Zustimmung des Finanzministeriums sowie des Rechnungshofs erprobt worden und habe sich aus Sicht des Kultusministeriums, der Regierungspräsidien und der Kommunen bewährt. Aufgehoben ist in der neuen Richtlinie die Förderung von Öffentlich-Privaten Partnerschaften. Diese Streichung werde sich jedoch in der Praxis nicht auswirken, da in der kommunalen Sportstättenbauförderung seit 2006 ohnehin nur ein einziges Projekt einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft beantragt wurde.
Seit 2006 verfolgt das Land eine projektbezogene Sportstättenbauförderung. Jedes Jahr unterstützt das Land die Kommunen mit 12 Millionen Euro, damit können jährlich zwischen 70 und 90 Neubau- und Sanierungsvorhaben im kommunalen Sportstättenbau realisiert werden. Gefördert werden der Neubau und die Sanierung von Turn- und Sporthallen sowie von Sportfreianlagen (Sportplätze, Leichtathletikanlagen). Die Zuschüsse werden für vielseitig nutzbare Hallen und Anlagen bewilligt, die sowohl für den Sportunterricht als auch für den Übungs- und Wettkampfbetrieb von Sportvereinen zur Verfügung stehen.
Quelle: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg