Land lässt Gemeinden im Stich? Kritik am Katastrophenschutz!
Die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Dr. Albrecht Schütte gibt detaillierte Einblicke in die Rolle und Möglichkeiten kreisangehöriger Gemeinden im Katastrophenschutz. Angesichts zunehmender Naturgefahren wie Starkregen oder Stromausfällen wird die kommunale Mitwirkung im Ernstfall immer wichtiger.
Mitwirkung, nicht Zuständigkeit
Laut Innenministerium sind Gemeinden nach dem Landeskatastrophenschutzgesetz (LKatSG) zwar Mitwirkende, jedoch keine eigenen Katastrophenschutzbehörden – diese Funktion übernehmen Landratsämter und Stadtkreise. Dennoch sind Kommunen verpflichtet, Katastrophenfälle zu melden, Einsatzpläne zu erstellen und sich auf Anforderung an Übungen zu beteiligen.
Keine Pflicht, aber viele Empfehlungen
Auch wenn keine Pflicht zur Erstellung eines umfassenden Katastrophenschutzplans besteht, werden Kommunen ermutigt, sich aktiv vorzubereiten. Das Land unterstützt dies mit verschiedenen Handreichungen wie etwa der „Rahmenempfehlung Notfalltreffpunkte“ und Empfehlungen zur Stabsarbeit. Darüber hinaus stellt das Innenministerium Ausstattungspakete für zentrale Anlaufstellen bereit.
Unterstützung bei Hochwasser und Stromausfall
Besonderes Augenmerk liegt auf Extremwettereignissen. Die Landesregierung verweist auf die Hochwasserstrategie mit einem 10-Punkte-Plan, die Einrichtung von Notfalltreffpunkten sowie digitale Frühwarnsysteme wie die Hochwasservorhersagezentrale (HVZ) oder FLIWAS. Für Gemeinden gibt es Zuschüsse für Hochwasser- und Starkregenrisikomanagement-Konzepte, von denen bereits über 500 erstellt oder in Bearbeitung sind.
Ressourcen auf verschiedenen Ebenen
Gemeinden selbst verfügen über Feuerwehren, Bauhöfe und Verwaltungspersonal. Darüber hinaus kann im Katastrophenfall auf die Ressourcen der unteren Katastrophenschutzbehörde (Landkreis) zurückgegriffen werden. Diese stellt Führungsstäbe und zusätzliche operative Kräfte bereit. Bei großflächigen Lagen kann auch Hilfe von Landes- oder Bundesebene sowie aus dem EU-Ausland angefordert werden.
Führung im Ernstfall
Im Fall einer Katastrophe liegt die Verantwortung für die Lageführung nicht bei der Gemeinde, sondern bei der zuständigen Katastrophenschutzbehörde – in der Regel dem Landratsamt. Die Ortspolizeibehörden der Gemeinden werden jedoch aktiv eingebunden.
Gemeinden sind nicht auf sich allein gestellt, aber gefragt
Die Antwort auf die Anfrage von Dr. Schütte macht deutlich: Auch wenn Gemeinden keine zentrale Führungsrolle im Katastrophenschutz haben, tragen sie doch eine große Verantwortung als erste Anlaufstelle und operative Helfer. Mit gezielter Vorbereitung, Kooperation mit den Landkreisen und der Nutzung vorhandener Fördermöglichkeiten können sie einen entscheidenden Beitrag zur Bewältigung zukünftiger Krisen leisten.