Nur völlig abgekühlte Asche und Kohle aus Öfen und Kaminen gehören in den Restmüll
Es passiert fast wöchentlich. Immer wieder gehen bei der AVR Kommunal Meldungen ein, dass Abfallbehälter beschädigt wurden oder sogar Feuer fingen. Warum? In den meisten Fällen sind brennende Abfälle, wie heiße Asche, Kohle oder Zigarettenkippen der Auslöser. Die AVR Kommunal weist die Bevölkerung eindringlich darauf hin, dass nur völlig abgekühlte Asche und Kohle sowie ausgedrückte Zigarettenstummel in die Restmülltonne gehören.
Dabei sollte man sich nicht davon täuschen lassen, dass Asche und Kohle aus dem Ofen oder dem Kamin von außen vermeintlich erkaltet aussehen, sondern lieber auf Nummer sicher gehen. Egal ob Holz-, Kohle- oder Grillasche, selbst die kleinsten Glutreste im Inneren können in Verbindung mit Luft und Abfallmaterialien einen Schwelbrand auslösen. Der wiederum kann einen Abfallbehälter und im schlimmsten Fall sogar anschließend das Sammelfahrzeug in Brand setzen. Und das bedeutet Lebensgefahr für Müllwerker, Anwohner und Passanten. Der AVR Kommunal entsteht außerdem ein finanzieller Schaden in beträchtlicher Höhe und die beschädigten Fahrzeuge können aufgrund des großen Reparaturaufwands zeitweise nicht mehr zur Abfuhr eingesetzt werden.
Asche- und Kohlereste sollten deshalb nach dem Gebrauch niemals direkt in die Mülltonne, sondern erst in einem feuerfesten Metallbehälter mit Deckel abkühlen. Vor der Entsorgung bitte prüfen, ob die Kohle tatsächlich kalt ist und keine Brandgefahr mehr von ihr ausgeht.
Um zusätzliche Staubbelastungen zu verhindern, die kalte Asche in einem Beutel verpackt in die Restmülltonne – und nur in die Restmülltonne geben. Sowohl die Grüne Tonne plus als auch die BioEnergieTonne sind tabu.