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Keine Mitgliedschaft durch Warenbestellung!

27. Februar 2019 | Das Neueste, Verbraucherinformationen

  • Kostenpflichtige Mitgliedschaft nach Bestellung auf www.najoba.de
  • Mitrados GmbH wegen Irreführung und rechtswidriger AGB abgemahnt
  • Fall landet voraussichtlich vor Gericht

Fragwürdige Geschäftspraxis der Mitrados GmbH führt Verbraucher in kostenpflichtige Mitgliedschaft

Wegen Irreführung und rechtswidriger Allgemeiner Geschäftsbedingungen hatte die Verbraucherzentrale die Mitrados GmbH abgemahnt. Da bis heute keine Unterlassungserklärung eingegangen ist, landet der Fall voraussichtlich vor Gericht. Verbraucher sollten bis zu einer Entscheidung beim Einkauf genau hinsehen, ob mit dem Einkauf weiterhin eine kostenpflichtige Mitgliedschaft verbunden ist.

Auf der Suche nach Naturkosmetik oder Bio-Lebensmitteln gelangten Verbraucher auf den Onlineshop www.najoba.de der Mitrados GmbH & Co. KG. Zu Beginn des Jahres erhielt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mehrere Beschwerden von Verbrauchern, denen im Rahmen einer Bestellung eine kostenpflichtige Mitgliedschaft untergeschoben wurde.

Die dort bestellte Ware wurde, so berichteten Verbraucher, bezahlt und geliefert. Doch vier Wochen nach der Bestellung wurden plötzlich weitere 59 Euro für eine 12-monatige Mitgliedschaft von ihrem Konto abgebucht. Der Trick: Laut Allgemeiner Geschäftsbedingungen ist ein Kauf im Onlineshop www.najoba.de nur für Mitglieder möglich. Tatsächlich gab es darauf aber keinen Hinweis oder entsprechende Einschränkungen während der Bestellung. Stattdessen startete die Mitrados GmbH mit dem Wareneinkauf einfach eine kostenlose 28-tägige Testmitgliedschaft. Diese ging anschließend automatisch in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft über, wenn keine Kündigung erfolgte. Zwar gibt es mittlerweile vereinzelte Hinweise auf diese Mitgliedschaft im Bestellvorgang. Die Gestaltung ist aber noch immer so gewählt, dass Verbraucher sie leicht übersehen können. „Verbrauchern ungewollt eine kostenpflichtige Mitgliedschaft unterzuschieben ist klar rechtswidrig. Beim Onlineeinkauf müssen Kosten und Bedingungen eindeutig dargestellt werden“, bewertet Sabine Holzäpfel, Referentin für Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die Vorgehensweise des Unternehmens.

Seit Einführung der Buttonlösung müssen Bestellbuttons im Internet eindeutig beschriftet sein. Der Hinweis „Jetzt kaufen“, wie Mitrados ihn in seinem Onlineshop verwendet, reicht nicht aus, wenn neben dem Verkauf des Produkts gleichzeitig eine kostenpflichtige Mitgliedschaft eingegangen werden soll.

Außerdem wurden Verbraucher zwar über ihr Widerrufsrecht des Wareneinkaufs belehrt, nicht aber zum Widerruf einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft. Das hat zur Folge, dass sich die Frist für den Widerruf auf 12 Monate und 14 Tage verlängert. Betroffene Verbraucher können die ungewollt abgeschlossene Mitgliedschaft also auch jetzt noch vorsorglich widerrufen. Unterstützung bekommen sie in der Beratung der Verbraucherzentrale, sie stellt zudem auf ihrer Webseite einen kostenlosen Musterbrief zur Verfügung. Verbraucher, denen in anderen Shops ähnlich zweifelhafte Geschäftspraktiken auffallen, können diese der Verbraucherzentrale melden.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden Württemberg

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