Die Stadt Sinsheim informiert: Änderung bei der Beantragung von Pass- und Ausweisdokumenten
Die Stadtverwaltung informiert: Ab Mai 2025 sind keine Papier-Passbilder mehr zulässig
Bei der Antragstellung für neue Identitätsdokumente wie beispielsweise Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel oder Reiseausweis für Flüchtlinge oder Ausländer dürfen papierbasierte Lichtbilder nur noch bis 30. April 2025 eingereicht werden. Sie sind ab dem 1. Mai 2025 für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente vor dem Hintergrund einer neuen gesetzlichen Regelung nicht mehr zugelassen.
Nur noch digitale Übermittlung zulässig
Lichtbilder für diese Identitätsdokumente müssen ab diesem Zeitpunkt von Fotostudios, Fotografen oder anderen Fotodienstleistern ausschließlich in elektronischer Form über gesicherte elektronische Übermittlungswege zur Pass bzw. Ausweisbehörde übermittelt werden.
Für Bürger bedeutet das, dass sie sich beim Fotodienstleister, Fotografen oder im Fotostudio informieren sollten, ob dieser künftig erforderliche Übermittlungsweg an die Behörden gewährleistet ist.
„Nach unserer Kenntnis sind die allermeisten Anbieter bestrebt, diesen Weg zu ermöglichen oder haben das bereits umgesetzt“, so Hauptamtsleiter Marco Fulgner. Kunden bekommen dann einen QR-Code, welcher seitens der Pass- bzw. Ausweisbehörde zur Zuordnung und zum Abruf der Passfotos im Zuge der Dokumentenbeantragung gescannt wird. „Für Bürgerinnen und Bürger ändert sich durch die neue Regelung also wenig, außer dass Papier-Passbilder, welche eventuell zu Hause noch vorhanden sind, ab Mai nicht mehr für die Beantragung eines Passes benutzt werden können“, berichtet Fulgner.
Fragen zur Beantragung von Ausweisdokumenten beantwortet auch das Bürgerbüro der Stadt Sinsheim sowie die Ausländerbehörde.
Quelle: Stadt Sinsheim