Das Wasserrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises informiert
(zg) Aus aktuellem Anlass weist das Wasserrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises darauf hin, dass nur normales, handelsübliches Toilettenpapier in der Toilette hinuntergespült werden darf. Toilettenpapier löst sich schnell auf, wenn es mit Wasser in Berührung kommt. Papiertaschentücher, Küchentücher und ähnliches tun dies nicht – und führen schnell zu Verstopfungen in den Kanälen und auch in den Hausanschlussleitungen, die dann aufwändig beseitigt werden müssen.
Das Wasserrechtsamt bittet deshalb darum, auch im eigenen Interesse sämtliche Hygieneartikel über den Restmüll zu entsorgen.
Quelle: Silke Hartmann