Baden-Württemberg: Für unter 3-jährige Kinder Zuweisungen von annähernd 932 Millionen Euro
Nach Angaben des Statistischen Landesamtes haben die Kommunen in Baden-Württemberg im Jahr 2018 nahezu 1,5 Milliarden (Mrd.) Euro im Rahmen des kommunalen Finanzausgleiches für die in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege betreuten Kinder (bis unter 7 Jahre) erhalten.
Die Kommunen erhalten pauschale Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz als Ausgleich für die bei der Betreuung der 3- bis unter 7-jährigen Kinder anfallenden Kindergartenlasten. Des Weiteren gibt es Zuweisungen zu den Betriebskosten im Rahmen der Kleinkindförderung für die unter 3-jährigen Kinder. Die Mittelverteilung erfolgt nach der Anzahl der Kinder die in den auf kommunalen Gebiet liegenden Einrichtungen betreut werden. Dabei werden die Kinderzahlen entsprechend der wöchentlichen Betreuungszeit unterschiedlich gewichtet. Eine längere Betreuungszeit entspricht dabei einer höheren Gewichtung.
Für die Betreuung der 3- bis unter 7-jährigen Kinder wurden im Jahr 2018 Zuweisungen in Höhe von rund 529 Millionen (Mill.) Euro (2009: 386 Mill. Euro) ausbezahlt. Dies entspricht einem Jahresbetrag je gewichtetem Kind von annähernd 2 300 Euro.
Im Rahmen der erstmalig im Jahr 2009 eingeführten Förderung der Kleinkindbetreuung (unter 3-jährige Kinder) beliefen sich die Zuweisungen im Jahr 2018 auf insgesamt rund 932 Mill. Euro (2009: 73 Mill. Euro). Dies entspricht zwei Drittel der gesamten Kinderförderung. Je gewichtetem Kind bedeutet dies einen Betrag von nahezu 14 550 Euro.
Von den bereitgestellten knapp 1,5 Mrd. Euro erhielten die Kommunen im Regierungsbezirk Stuttgart mit insgesamt 548 Mill. Euro (38 %) am meisten, gefolgt vom Regierungsbezirk Karlsruhe mit 381 Mill. Euro (26 %). In den Regierungsbezirk Freiburg flossen knapp 300 Mill. Euro (20 %), in den Regierungsbezirk Tübingen gut 232 Mill. Euro (16 %).
An die 9 Stadtkreise in Baden-Württemberg flossen für die Kinderförderung Zuweisungen in Höhe von nahezu 354 Mill. Euro (darunter für unter 3-jährige Kinder: 246,5 Mill. Euro). Die Stadt Stuttgart vereinnahmte dabei rund 121 Mill. Euro, gefolgt von der Stadt Karlsruhe mit zirka 50 Mill. Euro.
Die Kommunen in den 35 Landkreisen in Baden-Württemberg empfingen insgesamt gut 1,1 Mrd. Euro (darunter für unter 3-jährige Kinder: 685 Mill. Euro). Die meisten Zuweisungen gingen dabei in den Rhein-Neckar-Kreis (81 Mill. Euro) und in den Landkreis Ludwigsburg (78 Mill. Euro).
Für den weiteren Ausbau der Kinderförderung im Jahr 2019 erhöht das Land die zu verteilenden Mittel insgesamt auf voraussichtlich rund 1,67 Mrd. Euro. Das entspricht einem Plus von 14 % zum Vorjahr. Davon entfallen gut 665 Mill. Euro auf die Betreuung der 3- bis unter 7-jährigen Kinder (plus 26 %) und erstmals über 1 Mrd. Euro auf die Förderung der unter 3-jährigen Kinder (plus 8 %).
Quelle: Statistisches Landesamt Baden Württemberg