Insgesamt über 14 400 Verfahren zur Einschätzung des Kindeswohls in Baden-Württemberg
Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes wurden im Jahr 2019 in Baden-Württemberg 14 429 Verfahren zur Gefährdungseinschätzung nach § 8a Abs. 1 SGB VIII für Kinder und Jugendliche vorgenommen (+ 5 % gegenüber 2018). Dabei werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung eines Kindes bekannt. Das Jugendamt verschafft sich daraufhin einen unmittelbaren Eindruck von betroffenen Kindern oder Jugendlichen und deren persönlichen Umgebung.
Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der Fälle akuter Kindeswohlgefährdung um 4 % gestiegen. In diesen 2 287 Fällen ist eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes oder Jugendlichen bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten. In 49 % der Verfahren waren Jungen betroffen, in 51 % Mädchen.1 In 1 314 Fällen wurden als Art der Kindeswohlgefährdung Anzeichen für Vernachlässigung festgestellt. Bei 774 Fällen gab es Anzeichen für körperliche und bei 869 für psychische Misshandlung. Hinweise auf sexuelle Gewalt wurden in 173 Fällen festgestellt, zwei Drittel davon waren Mädchen. Bei der Art der Kindeswohlgefährdung sind Mehrfachnennungen möglich.
Eine sogenannte latente Kindeswohlgefährdung lag in 2 393 Fällen vor. Dabei konnte die Frage nach der tatsächlich bestehenden Gefahr nicht eindeutig beantwortet werden, es bestand jedoch weiterhin der Verdacht einer Kindeswohlgefährdung bzw. eine solche konnte nicht ausgeschlossen werden.
Keine Kindeswohlgefährdung, wohl aber ein anderweitiger Unterstützungsbedarf ergab sich bei 5 306 Gefährdungseinschätzungen. Bei 4 443 Verfahren wurden keine Gefährdung und kein weiterer Hilfebedarf ermittelt.
Hinweise auf mögliche Gefährdungen kommen von verschiedensten Personen und Institutionen. Am häufigsten wurde durch die Polizei, Gerichte oder die Staatsanwaltschaft (26 %) über die mögliche Gefährdung informiert. Bei 11 % kamen die Hinweise von Nachbarn oder Bekannten des betroffenen Kindes oder Jugendlichen, bei 10 % von Schulen, bei 8 % von Sozialen Diensten und in jeweils 7 % der Fälle von den Personensorgeberechtigten oder anonymen Meldern. Lediglich in 2 % der Fälle kamen die Hinweise von den Minderjährigen selbst.
Rund 21 % der Verfahren zur Gefährdungseinschätzung betrafen Kinder unter 3 Jahren, 19 % Kinder im klassischen Kindergartenalter von 3 bis unter 6 Jahren und weitere 24 % Kinder im Alter von 6 bis unter 10 Jahren. Bei jedem fünften Verfahren waren Kinder zwischen 10 und unter 14 Jahren (20 %) betroffen und in 15 % der Fälle Jugendliche zwischen 14 und unter 18 Jahren.