Bleiben Sie informiert  /  Dienstag, 05. November 2024

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Klage gegen Bausparkasse: Kündigungsrecht nach 15 Jahren rechtswidrig

5. Oktober 2017 | Das Neueste, Gesellschaft, Verbraucherinformationen

Das von der Deutschen Bausparkasse Badenia AG in ihren Bausparbedingungen formulierte generelle Kündigungsrecht 15 Jahre nach Vertragsbeginn benachteiligt Verbraucher unangemessen. Das entschied das Landgericht Karlsruhe nach Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 01.09.2017 (Az 10 O 509/16).

Nach Auffassung des Gerichts ist die Klausel aus verschiedenen Gründen rechtswidrig: Die Kündigung knüpfe nicht ausdrücklich an ein vertragswidriges Verhalten des Verbrauchers an. Etliche Verträge, etwa zur Anlage Vermögenswirksamer Leistungen, werden mit einer geringeren als der Regelsparrate abgeschlossen, wodurch sich der Zeitpunkt der Zuteilung, also der Anspruch auf ein Bauspardarlehen, deutlich nach hinten verschiebt. „Die Bausparkasse könnte so mit der Kündigung verhindern, dass diese Verträge jemals zugeteilt werden und ihren Zweck erreichen, obwohl Verbraucher sich vertragstreu verhalten“, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Ferner sei nach BGH-Rechtsprechung ein Vertrag frühestens zehn Jahre nach erfolgter Zuteilung kündbar. Mit der Klausel würde diese vorgeschriebene Frist je nach Tarif um mehrere Jahre verkürzt.

Das Verfahren vor dem Landgericht Karlsruhe ist das erste von drei ähnlich gelagerten Klagen der Verbraucherzentrale. Gegenstand sind hier jeweils vertragliche Kündigungsrechte der Bausparkassen, welche nach Auffassung der Verbraucherzentrale Verbraucher unangemessen benachteiligen. Die Verbraucherzentrale geht damit im Interesse der Verbraucher schon jetzt gegen eine mögliche weitere Kündigungswelle ab 2020 vor. Medienberichten zufolge verwendet die Badenia die strittige Klausel seit 2015, während die ebenfalls verklagte LBS Südwest sie bereits seit dem Jahr 2005 verwende.

Weitere Termine: Die Klage gegen die LBS Südwest wird am 05.10.17 am Landgericht Stuttgart verhandelt (Az. 11 O 218/16). Die Klage gegen den Verband der Privaten Bausparkassen wegen verschiedener Kündigungsklauseln wird am 10.10.17 am Landgericht Berlin (Az. 15 O 513/16) verhandelt. Zuvor war die Verbraucherzentrale bereits gegen die BSQ Bauspar AG wegen einer Laufzeitbegrenzung erfolgreich (Az. 7 O 1987/16).

Anzeige SwopperQuelle: Verbraucherzentrale Baden Württemberg

Das könnte Sie auch interessieren…

Blutspende am Montag, dem 11. November in Sinsheim

Blutspenden sind in der Medizin heute unverzichtbar Das DRK bietet einen Blutspendetermin in Sinsheim an. Nächster Termin: Montag, dem 11.11.2024 von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr Dr.-Sieber-Halle, Friedrichstraße 17 74889 Sinsheim Jetzt Blutspendetermin online reservieren...

Holocaust-Überlebende Ruth Steinfeld zu Besuch in ihrem Geburtsort Sinsheim

Ruth Steinfeld – Eintrag ins Goldene Buch der Stadt Vergangene Woche durften Oberbürgermeister Marco Siesing, Hauptamtsleiter Marco Fulgner und Stadtarchivar Marco Neumaier die Holocaust-Überlebende und Aktivistin für Frieden und Versöhnung Ruth Steinfeld im...

7,6 % mehr Schwangerschaftsabbrüche im Jahr 2023

Rund 11 400 Schwangerschaftsabbrüche von Frauen aus Baden-Württemberg Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche von Frauen aus Baden-Württemberg stieg 2023 erneut deutlich an. Mit rund 11 400 gemeldeten Schwangerschaftsabbrüchen wurden gut 800 Fälle bzw. 7,6 % mehr...

Hier könnte Ihr Link stehen

 Sinsheim – Veranstaltungen / Gewerbe

Hier könnte Ihr Link stehen

Werbung

Themen

Zeitreise

Archive