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Kleines Sonnen-Kraftwerk für den Balkon

14. Juni 2021 | Das Neueste, Verbraucherinformationen

Nicht jeder kann sich eine große Solaranlage aufs Dach setzen. Mit Stecker-Solargeräten bietet sich für Mieter:innen und Wohnungseigentümer:innen eine Alternative der Stromerzeugung für den Balkon oder die Terrasse. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg informiert über Funktion und Nutzung von Stecker-Solargeräten.

Viele Namen, ein Prinzip der Stromerzeugung

Die Bezeichnung von Stecker-Solargeräten ist vielfältig: Balkonmodule, Mini-Solaranlage, Plug-&-Play-Solaranlage oder Balkonkraftwerk. Allen gemein ist, dass sie im technischen Sinn keine „Anlage“, sondern Strom erzeugende Haushaltsgeräte für den Eigenbedarf sind und maximal 600 Watt elektrische Leistung erzeugen. Sie können von Privatpersonen selbst angebaut, angeschlossen und genutzt werden. Balkonbrüstungen, Außenwände, Dächer, Terrassen und Gärten kommen zum Aufbau oder Anbringen in Frage. Die Geräte setzen sich aus Standard-Solarmodulen und einem Wechselrichter zusammen, der den Gleichstrom der Solaranlage in 230-Volt-Wechselstrom für Haushaltsgeräte umwandelt. So fließt der selbsterzeugte Strom in die Steckdose am Balkon und versorgt von dort Fernseher, Kühlschrank oder Waschmaschine, die an anderen Steckdosen in der Wohnung angeschlossen sind.

Mieter:innen nutzen Solarstrom gern selbst

Stecker-Solargeräte bestehen aus ein oder zwei Solarmodulen. Ein Modul hat die Größe von zwei kleineren Fußabtreter-Matten (ca. 1 x 1,70 Meter) und generiert eine Leistung von bis zu 300 Watt. „300-Watt-Module samt Wechselrichter sind einschließlich Montagevorrichtung ab 500 Euro erhältlich und erzeugen je nach Standort bis zu 300 Kilowattstunden Strom im Jahr“, erläutert Iris Ege, Expertin der Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, vor. Mobiles Arbeiten oder Homeoffice werden attraktiver, der Stromverbrauch im Haushalt steigt. Stecker-Solargeräte bieten somit Mieter:innen und Wohnungseigentümer:innen die Möglichkeit, Solarstrom selbst zu nutzen und den Strombezug aus dem Netz zu reduzieren.

Checkliste der Verbraucherzentrale: Nutzung von Stecker-Solargeräten

  1. Erlaubnis: Für Miet- und Eigentumswohnungen bedarf es der Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft, um Solarmodule an der Brüstung oder Hauswand anbringen zu können.
  2. Kauf: Kaufen Sie nur steckfertige Geräte und achten Sie auf die Einhaltung des Sicherheitsstandards der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS 0001:2019-10).
  3. Montage: Den besten Ertrag liefern Module, die unverschattet im Winkel von 30 bis 40 Grad zur Südseite ausgerichtet sind. Die Geräte müssen sturmfest montiert sein.
  4. Anmeldung und Betrieb: Stecker-Solargeräte sind beim örtlichen Stromnetzbetreiber und der Bundesnetzagentur (Marktstammdatenregister) anzumelden. Leider erschweren einzelne Netzbetreiber den Anschluss von Stecker-Solargeräten, indem Sie auf den Einbau neuer Stromzähler mit zusätzlichen Entgelten bestehen oder verlangen, dass spezielle Einspeisesteckdosen am Balkon angebracht werden müssen. Den Betrieb verbieten dürfen sie nicht. Treten diese Probleme auf, kann eine Energieberatung der Verbraucherzentrale weiterhelfen.

Informationen zu Stecker-Solargeräten und zum Energiesparen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder kostenfrei unter 0800 – 809 802 400. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale berät kompetent sowie anbieterneutral, und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert.

Quelle: verbraucherzentrale Baden Württemberg

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