(zg) Anlässlich der zweiten Lesung und Verabschiedung der Novelle des Klimaschutzgesetzes im Landtag, erklärt der Hauptgeschäftsführer des Baden-Württembergischen Handwerkstags (BWHT), Oskar Vogel:
„Die geplante Regelung zur Datenerhebung für die kommunale Wärmeplanung sehen wir datenschutzrechtlich überaus kritisch. Ohne Not eine gebäudescharfe Datenerhebung einzuführen, gefährdet den Datenschutz, öffnet Missbrauch Tür und Tor und erzeugt unnötige Bürokratie. Der Datenschutz wird sonst in Baden-Württemberg sehr konsequent und restriktiv gehandhabt, warum sollte dies für den Klimaschutz nicht gelten?
Außerdem könnten durch eine solche Erfassung beispielsweise Stadtwerke direkt auf diese Daten zugreifen und selbst wirtschaftlich aktiv werden – obwohl dies durch den §102 der Gemeindeordnung eigentlich begrenzt ist. Dies wäre eine unfaire Wettbewerbsverzerrung. Das Handwerk als Partner der Energiewende mit seiner Kompetenz für individuelle Lösungen und dem direkten Draht zum Kunden wäre dann außen vor. Das kann im Sinne der Energiewende nicht gewollt sein.
Vorbild für Baden-Württemberg sollte das schleswig-holsteinische Klimaschutzgesetz unter einem ebenfalls grünen Umweltminister aus dem Jahr 2017 sein. Im Gegensatz zur hiesigen Novelle wurde dort keine gebäudescharfe Datenerhebung festgelegt, sondern eine Übermittlung der Gebäudedaten in zusammengefasster und anonymisierter Form.“
Hinweis:
Auszug aus dem Gesetz zur Energiewende und zum Klimaschutz in Schleswig-Holstein, § 7 Aufstellung kommunaler Wärme- und Kältepläne; Datenübermittlung:
„… Energieunternehmen und öffentliche Stellen, insbesondere bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger, sind verpflichtet, den Gemeinden auf Anforderung folgende zum Zweck der Aufstellung von kommunalen Wärme- und Kälteplänen erforderliche vorhandene energiewirtschaftliche Daten zum Gemeindegebiet oder zu bestimmten Teilen davon in zusammengefasster und anonymisierter Form zu übermitteln: …“
Quelle: Marion Buchheit