Mannheim/Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis (ots) – Wie bereits berichtet, führte das Verkehrskommissariat Walldorf am Donnerstagnachmittag auf den Bundesautobahnen 5 und 6 in der Region Kontroll- und Präventionsmaßnahmen zur Einhaltung der Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse bei Staubildung durch. Zwischen 15 Uhr und 18 Uhr wurde auf einer Autobahnbrücke bei Sinsheim eine stationäre Videoüberwachung betrieben. Zusätzlich waren Beamte mit Video-Fahrzeugen unterwegs. Hierbei konnten sieben Verkehrsteilnehmer festgestellt werden, die in eindeutiger Weise gegen die Vorschrift zur Bildung der Rettungsgasse verstießen. Gegen diese wurden jeweils Bußgeldverfahren eingeleitet. Sie müssen nun mit Bußgeldern von mindestens 200,– Euro rechnen.
Flankierend hierzu wurden auf Park- und Rastanlagen Informationsflyer an Verkehrsteilnehmer, vorwiegend Berufskraftfahrer, verteilt. Zudem wurden Hinweisbanner zur Rettungsgasse an Autobahnbrücken aufgehängt. Die Maßnahmen, die überwiegend auf Zustimmung stießen, werden künftig fortgesetzt.
Quelle: Polizeipräsidium Mannheim
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